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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1348769
06.07.2023|Projekt-ID 252358|Meldungsnummer 1348769|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 06.07.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich
Abteilung Finanzdienstleistungen,  zu Hdn. von Einkaufskoordination, Scheuchzerstrasse 68/70,  8092  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  publictender@ethz.ch,  URL www.ethz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

100 kV Elektronenstrahl-Lithographie-System «EBL3»
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Lieferung und Einbau einer 100 kV Elektronenstrahl-Lithographie-Anlage FIRST-Lab der ETH Zürich. Weitere Angaben siehe Pflichtenheft.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Raith B.V., De Dintel 27a,  5684 PS  Best,  Niederlande
Preis (Gesamtpreis):  EUR 1'350'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das berücksichtigte Angebot hat die höchste Gesamtpunktzahl erzielt und war zudem auch das finanziell günstigere Angebot.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 15.02.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1316303

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 29.06.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.