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21.07.2023|Projekt-ID 261042|Meldungsnummer 1349021|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  VS  21.07.2023
Publikationsdatum Simap: 21.07.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: [Kanton Wallis]
Beschaffungsstelle/Organisator: Dienststelle für Nationalstrassenbau (DNSB), Kantonsstrasse 275,  3902  Glis,  Schweiz,  Telefon:  027 606 97 00,  E-Mail:  dnsb-beschaffung@admin.vs.ch,  URL www.a9-vs.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Dienststelle für Nationalstrassenbau (DNSB), Kantonsstrasse 275,  3902  Glis,  Schweiz,  Telefon:  027 606 97 00,  E-Mail:  dnsb-beschaffung@admin.vs.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

09.08.2023
Bemerkungen: Es werden nur schriftliche Fragen auf SIMAP, www.simap.ch beantwortet.
Telefonische oder schriftliche Anfragen, die nicht via SIMAP eingehen, werden nicht beantwortet.
Die Antworten werden allen Submittenten gemeinsam über SIMAP, www.simap.ch «Forum», am 16.08.2023 zur Verfügung gestellt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 08.09.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Die Angebote sind bis am 08.09.2023 (Datum Poststempel), vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und versehen mit der Aufschrift: " Los L10077, SL Fouilles archéologiques Finges", ANGEBOT - OFFRE, NICHT ÖFFNEN - NE PAS OUVRIR an die Dienststelle für Nationalstrassenbau (DNSB), Kantonsstrasse 275, 3902 Glis, Schweiz, einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung am Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Der Anbieter muss sein Angebot in Papierform in 2 Exemplaren und auf 2 USB-Datenträgern (Sticks) mit allen Unterlagen in PDF-Format abgeben.
Bei Abweichungen zwischen der Papierversion und der digitalen Version gilt die rechtsgültig unterzeichnete Papierversion.
Nicht vollständige, zu spät eingereichte (Datum des Poststempels), nicht rechtsgültig und originalunterzeichnete, sowie falsch adressierte Angebote werden (vom Verfahren) ausgeschlossen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

14.09.2023, Ort:  Dienststelle für Nationalstrassenbau, 3902 Glis, Bemerkungen:  Die Angebotsöffnung findet, ohne ausdrücklich gegenseitige Mitteilung, am 14.09.2023 um 14.30 Uhr bei der Dienststelle für Nationalstrassenbau (2. Stock), Kantonsstrasse 275, 3902 Glis, statt. Die Anbietr sowie ein Vertreter des jeweiligen Berufsverbandes können an der Öffnung teilnehmen.

1.6 Art des Auftraggebers

Kanton

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

L10077, SL Fouilles archéologiques Finges

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

L10077

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45112000 - Aushub- und Erdbewegungsarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Das Los umfasst die archäologische Ausgrabung und Auswertung sowie die Baustellenüberwachung der Baustellen Mörderstein, Pfyngut Süd und Susten Pfyn.
Die Gesamtfläche beträgt ca.17 ha. Die Sondierungskampagnen von 2007, 2017, 2018 haben den Ausgrabungsbereich auf 5.4 ha eingeschränkt.
Die Leistungen sind:
- Ausgrabungsphase: Organisation der Grabung, Ausgrabung Fundstelle, Überwachung Bodenabtrags, Dokumentation Befunde, Fundbergung und Probenentnahme für paläo-ökologischer und chronologischer (C14 und Dendro) und geologischer Analysen.
- Auswertungsphase: Konservierung und Stabilisierung des Fund- und Probenmaterials für die Bedürfnisse der Auswertung, Inventarisierung und Auswertung der Funde und Befunde, sowie der naturwissenschaftlichen Proben. Erstellung, Redaktion und Layout der Abschlussberichte gemäss den geltenden wissenschaftlichen Standards sowie einer Synthese der rekontextualisierten Funde und Befunde unter Einbezug der naturwissenschaftlichen Analysen.

2.7 Ort der Ausführung

Ausgrabungen: Sierre Est - Leuk/Susten Ost
Ausarbeitung: Wallis

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.04.2024, Ende: 30.06.2031
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung erfolgt in Abhängigkeit der Verfügbarkeit der Kredite, des Projektfortschritts und von allfälligen Projektänderungen.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

ZK1: Qualifikation der Schlüsselpersonen bezüglich der Anforderungen im Projekt  Gewichtung 30% 
- ZK1.1. Archäologe, Projektleiter der Autobahnausgrabungen 15% 
- ZK1.2. Archäologe, stellvertretender Projektleiter der Autobahnausgrabungen und Grabungsleiter im Pfyngut 10% 
- ZK1.3. Verantwortlicher für Informatik und Datenbank 5% 
ZK2: Auftragsanalyse und Organisation  Gewichtung 40% 
- ZK2.1 Analyse des Mandats und Definition der Problematik pro Baustelle 10% 
- ZK2.2 Operatives Organigramm 10% 
- ZK2.3 Ausgrabungsstrategie 10% 
- ZK2.4 Zeitaufwand, Einbeziehung der Ressourcen für die Auftragsausführung 10% 
ZK3: Preis  Gewichtung 30% 
Erläuterungen:  Die Bewertung der Schlüsselpersonen basiert auf:
- Formular 4 (Teil B: Ausschreibungsunterlage Nr. 09-D) mit dem Anhang "Lebensläufe".
Die Bewertung der Auftragsanalyse und der Organisation basiert auf:
- Formular 5 (Teil B: Ausschreibungsunterlage Nr. 09-D).
Die Preisbewertung basiert auf:
- Formular 6 (Teil B: Ausschreibungsunterlage Nr. 09-D) gemäss der Preisserie (Ausschreibungsunterlage Nr. 13.1-H).
Bewertung der Zuschlagskriterien ZK1 und ZK2:
Jedes Kriterium wird mit einer Note (N) zwischen 0 und 5 in Schritten von ganzen Noten bewertet, 2 entspricht einer genügenden Erfüllung.
Anschliessend werden pro Kriterium die Wertungen mit den Gewichtungen (G) multipliziert. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl (P) erhält den Zuschlag.
0 = nicht beurteilbar oder sehr schlechte Erfüllung; keine Angaben oder ungenügende, unvollständige Angaben
1 =ungenügende Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Bezug zum Projekt
2 =genügende Erfüllung; ausreichende Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
3 =genügende bis gute Erfüllung; ausreichende bis gute Qualität, ein Beitrag zur Zielerreichung
4 =gute Erfüllung; qualitativ gut, grosser Beitrag zur Zielerreichung
5 =sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Preisbewertung ZK3:
Die Bewertung des Preises erfolgt nach folgender Bewertungsmethode:
Das Angebot mit dem tiefsten Preis erhält die maximale Note 5. Angebote, die 30% oder mehr vom tiefsten Preis abweichen, erhalten die Note 0. Dazwischen wird die Note (auf eine Kommastelle gerundet) linear vergeben und mit der Gewichtung (in %) multipliziert.

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.04.2024 und Ende 30.06.2031
Bemerkungen: Keine

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Die relevanten Dokumente sind dieser Ausschreibung beigefügt (Ausschreibungsdokument Nr. 11-F).
Im vorliegenden Projekt übernimmt AJS ingénieurs civils SA die Aufgabe der Bauherrenunterstützung. AJS ingénieurs civils SA und RSA ingénieurs SA sind nicht berechtigt, ein Angebot einzureichen.
InSitu Archäologie AG führte die Testphase der Ausgrabung auf dem zukünftigen Installationsplatz Pfyngut Süd im Jahr 2022 sowie die Ausgrabung im Gebiet Mörderstein im Jahr 2021 durch. Alle Informationen zu diesen Baustellen sind verfügbar (Ausschreibungsdokument Nr. 11-F).
Die InSitu Archäologie AG ist berechtigt, für diese Ausschreibung ein Angebot abzugeben.
Das in Art. 15 Abs. 2 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 11. Juni 2003 erwähnte Formular
muss zwingend der Ausschreibung angeheftet werden.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Ohne Angaben

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss Artikel 7 des Bauvertrags (Ausschreibungsdokument Nr. 10-E).
Die Zahlungsfrist für die Zwischenrechnungen und die Schlussabrechnung beträgt 45 Tage. Alle Preise müssen in Schweizer Franken (CHF) angegeben werden.
Die Angaben sind in Formular 6 (Teil B: Ausschreibungsdokument Nr. 09-D) auszufüllen.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Gemäss dem Bauvertrag (document d'appel d'offres Nr. 10-E).

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften (Konsortien) sind zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekanntzugeben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Eine Mehrfachteilnahme des gleichen Unternehmens als Anbieter in verschiedenen Bietergemeinschaften ist unzulässig.
Subunternehmer können nicht als Schlüsselpersonen auftreten.
Siehe Ausschreibungsunterlage Nr. 08-C.

3.6 Subunternehmer

Maximal 30% der Leistungen dürfen durch Subunternehmer ausgeführt werden.
Allfällige Subunternehmer müssen mit den vollständigen Angaben und dem Leistungsanteil ausgewiesen werden.
Die Auswahl der Laboratorien, welche Radiokarbondatierungen und dendrochronologische sowie - andere Analysen durchführen, muss von der Kantonsarchäologie genehmigt werden.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: Referenzen des Anbieters
EK2: Schlüsselpersonen des Anbieters
- EK2.1: Referenzen der Schlüsselperson
- EK2.2: Sprachen
EK3: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK4: Subunternehmer
EK5: Sprachkenntnisse

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die Eignungskriterien gelten als erfüllt, wenn sie durch den Anbieter nachgewiesen werden.
Legt der Anbieter die geforderten Unterlagen nicht vor, wird sein Angebot nicht weiter bewertet und der Anbieter ausgeschlossen.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den Unterlagen gemäss Ausschreibungsunterlage Nr. 09-D eingereicht werden.
EK1: Referenzen des Anbieters
Ein Referenzobjekt (abgeschlossene Archäologische Arbeiten und abgegebene Berichte) zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung mit vergleichbarer Komplexität, bei welchem der Anbieter eine gleichwertige Rolle innehatte (Angaben über Zeitraum, Investitionsvolumen Projekt, Honorarvolumen, ausgeführte Arbeiten/Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer).
- Durchführung archäologischer Ausgrabungen (Kosten der Grabung über 3 Mio. CHF, ohne Auswertung).
EK2: Schlüsselpersonen des Anbieters
- EK2.1: Referenzen der Schlüsselperson:
Für die Schlüsselpersonen des Anbieters (Archäologe, Projektleiter der Autobahnausgrabungen / Archäologe, stellvertretender Projektleiter der Autobahnausgrabungen und Grabungsleiter im Pfyngut / Verantwortlicher für Informatik und Datenbanken):
Ein Referenzobjekt pro Schlüsselperson, das die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossenen Ausgrabungsarbeiten in einer gleichwertigen Funktion oder in einer Vertretungsfunktion mit vergleichbarer Komplexität und aus demselben Fachbereich angibt.
Der Archäologe, Projektleiter der Autobahnausgrabungen muss über eine Spezialisierung in ländlicher Mittelalterarchäologie verfügen und diese durch Literaturreferenzen belegen können.
Der Archäologe, stellvertretender Projektleiter der Autobahnausgrabungen und Grabungsleiter im Pfyngut soll mit den Grabungsleitern der Grabungen Mörderstein und Susten zumindest gemeinsam die wissenschaftlichen Kompetenzen in den anderen chronologischen Perioden abdecken können, die in diesen verschiedenen Fundstellen nachgewiesen sind (Mesolithikum, Neolithikum, Bronzezeit, römische Epoche).
Es kann auch ein Referenzobjekt angegeben werden, das durch die Schlüsselperson bei einem früheren Arbeitgeber massgebend bearbeitet wurde oder bereits in den Referenzen des Anbieters aufgeführt ist.
- EK 2.2: Sprachen:
Archäologe, Projektleiter der Autobahnausgrabungen / Archäologe, stellvertretender Projektleiter der Autobahnausgrabungen und Grabungsleiter im Pfyngut:
Da die wissenschaftlichen Berichte vollständig entweder auf Deutsch oder auf Französisch verfasst werden müssen, müssen diese Schlüsselpersonen die folgenden Sprachkompetenzen aufweisen: Für mindestens eine dieser beiden Sprachen wird ein Mindestniveau von C2 verlangt.
Verantwortlicher für Informatik und Datenbanken:
In seiner Funktion als Bindeglied zwischen der Feldarchäologie und der Formatierung der endgültigen Datenbank, die an die Kantonsarchäologie weitergeleitet wird, muss der Verantwortliche für Informatik und Datenbanken die folgenden Sprachkompetenzen aufweisen: Für mindestens eine der beiden Sprachen wird ein Mindestniveau C1 verlangt.
EK3: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Nachweis, dass der Anbieter eine genügende finanzielle Leistungsfähigkeit aufweist, um die Risiken der auszuführenden Arbeiten decken zu können.
Mindestanforderung für den Umsatz des Anbieters CHF 2 Mio. pro Jahr.
Der Anbieter muss einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister einreichen.
EK4: Subunternehmer
Maximal 30% der Leistungen dürfen durch Subunternehmer ausgeführt werden.
Allfällige Subunternehmer müssen mit den vollständigen Angaben und dem Leistungsanteil ausgewiesen werden.
Die Auswahl der Laboratorien, welche Radiokarbondatierungen sowie dendrochronologischer und andere Analysen durchführen, muss von der Kantonsarchäologie genehmigt werden.
EK5: Sprachkenntnisse
Mindestens eine der Schlüsselpersonen des Anbieters (Archäologe, Projektleiter der Autobahnausgrabungen / Archäologe, stellvertretender Projektleiter der Autobahnausgrabungen und Grabungsleiter im Pfyngut / Verantwortlicher für Informatik und Datenbanken) muss über Deutschkenntnisse auf dem Niveau von mindestens C1 für externe Kontakte verfügen.
Die Grabungsleiter der Grabungen Mörderstein und Susten werden die wissenschaftlichen Berichte vollständig entweder auf Deutsch oder auf Französisch verfassen müssen: Für mindestens eine dieser beiden Sprachen wird ein Mindestniveau von C2 verlangt.
Das Sekretariat muss Kompetenzen in Deutsch/Französisch auf einem Niveau von mindestens C1 vorweisen. Ein oder mehrere Kompetenznachweise müssen vorgelegt werden.
Die geforderten Niveaustufen fallen unter den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), der vom Europarat herausgegeben wird.
Der Anbieter muss dem Lebenslauf ein Zertifikat über das geforderte oder ein gleichwertiges Niveau beifügen oder ausreichende Erläuterungen zum Nachweis der erreichten Niveaus geben.
EK6: Spezifische Kompetenzen
Die Grabungsleiter der Grabungen Mörderstein und Susten sollen mit dem Archäologen, stellvertretenden Projektleiter der Autobahnausgrabungen und Grabungsleiter im Pfyngut zumindest gemeinsam die wissenschaftlichen Kompetenzen in den anderen chronologischen Perioden abdecken können, die an diesen verschiedenen Fundstellen nachgewiesen wurden (Mesolithikum, Neolithikum, Bronzezeit, römische Epoche).

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten :   CHF 0.00
Zahlungsbedingungen: Ohne Angaben

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch
Sprache des Verfahrens: Französisch
Bemerkungen: Die offizielle Sprache des Projekts A9 Sierre-Est – Leuk / Susten Ost ist Deutsch (siehe Dokument in den Ausschreibungsunterlagen Nr. 07-B).

3.11 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 21.07.2023  bis  08.09.2023
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Ausschreibungsunterlagen können ausschliesslich auf SIMAP (www.simap.ch) kostenlos heruntergeladen werden, sobald der Publikationstext veröffentlicht ist.

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Ohne Angaben

4.2 Geschäftsbedingungen

Ohne Angaben

4.3 Begehungen

Keine Begehung

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Beachtung der Bestimmungen über den Arbeitnehmerschutz (Dokument in den Ausschreibungsunterlage Nr. 12.1-G), die Arbeitsbedingungen und die Gleichbehandlung von Frau und Mann (Dokument in den Ausschreibungsunterlage Nr. 12.2-G) garantieren.
Der Anbieter erbringt mit der Unterschrift der Selbstdeklaration betreffend Verbot der Vergabe öffentlicher Aufträge gemäss Artikel 29c der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine vom 4. März 2022 den Nachweis der Teilnahmebedingungen (Ausschreibungsunterlage Nr. 12.3-G).
Der Anbieter muss ausserdem das Dokument über das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept (Ausschreibungsunterlage Nr. 12.4-G) ausfüllen, unterzeichnen und beifügen.
Die SIMAP-Publikation ist massgebend im Falle von Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Ausschreibungsunterlagen.
Die Rangfolge der Dokumente ist im vorgesehenen Vertrag festgelegt (Siehe Ausschreibungsunterlage Nr. 10-E).

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Dito Kapitel 3.1

4.6 Sonstige Angaben

Die Leistungen müssen unter Vorbehalt der Plangenehmigung in den folgenden Phasen erbracht werden:
- Die Ausgrabungen, Sondierungen und die archäologische Überwachung des Bodenabtrags müssen zwischen April 2024 und November 2027 in der frostfreien Jahreszeit durchgeführt werden.
- Die Auswertungen und die Bereinigung der Dokumentation finden ab 2024 jeweils in den Wintermonaten statt.
- Der oder die publizierbaren und nach dem Layout der «Cahiers d'Archéologie romande» gestalteten Schlussberichte müssen bis spätestens 31. Dezember 2030 abgeliefert werden. Die endgültige, druckfertige Version der Berichte, in welche die Korrekturen des Lektoratskomitees eingearbeitet sind, muss bis spätestens 30. Juni 2031 abgegeben werden.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

Amtsblatttext des Kantons Wallis und www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Diese Verfügung kann innert 10 Tgen seit ihrer Veröffentlichung mittels Beschwerde bei der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichtes in Sitten angefochten werden.