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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1349067
07.07.2023|Projekt-ID 261056|Meldungsnummer 1349067|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 07.07.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Amt für Informatik des Kantons Thurgau
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Informatik des Kantons Thurgau, im Roos 6,  8570  Weinfelden,  Schweiz,  E-Mail:  david.hosmann@tg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Lieferung Netzwerk-Komponenten für das Data-Center 2
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Netzwerk-Komponenten des Herstellers Cisco Systems.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  48800000 - Informationssysteme und Server

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Netcloud AG, Schlachthofstrasse 19,  8406  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 407'833.44 ohne MWSt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.07.2023

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e IVöB kann ein Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben werden, wenn ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann, soweit die Zulässigkeit des freihändigen Verfahrens oder Korruption gerügt wird, innert 20 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist dreifach einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.