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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1349087
07.07.2023|Projekt-ID 261060|Meldungsnummer 1349087|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 07.07.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonales Tiefbauamt des Kantons Thurgau
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonales Tiefbauamt, Langfeldstrasse 53 A,  8510  Frauenfeld,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 345 79 20,  Fax:  +41 58 345 79 21,  E-Mail:  info.tba@tg.ch,  URL www.tba.tg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

infra3DRoad: Aktualisierung 2023
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Korridordigitalisierung der Kantonsstrassen und des Bodenseeradwegs, Aufbereitung der Daten und Anonymisierung sowie Software- und Datenlizenzen.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme,
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: iNovitas AG, Schlossbergweg 3,  5400  Baden,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 437'023.15 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.07.2023

4.4 Sonstige Angaben

Eine Marktanalyse hat ergeben, dass kein anderer Anbieter die technischen Anforderungen erfüllen kann. Der Auftrag kann deshalb gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c IVöB freihändig vergeben werden.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann, soweit die Zulässigkeit des freihändigen Verfahrens oder Korruption gerügt wird, innert 20 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist dreifach einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.