Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 07.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonales Tiefbauamt des Kantons Thurgau
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonales Tiefbauamt, Langfeldstrasse 53 A,
8510
Frauenfeld,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 345 79 20,
Fax:
+41 58 345 79 21,
E-Mail:
info.tba@tg.ch,
URL
www.tba.tg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- infra3DRoad: Aktualisierung 2023
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Korridordigitalisierung der Kantonsstrassen und des Bodenseeradwegs, Aufbereitung der Daten und Anonymisierung sowie Software- und Datenlizenzen.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme, | | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: iNovitas AG, Schlossbergweg 3,
5400
Baden,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 437'023.15 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 04.07.2023
4.4 Sonstige Angaben- Eine Marktanalyse hat ergeben, dass kein anderer Anbieter die technischen Anforderungen erfüllen kann. Der Auftrag kann deshalb gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c IVöB freihändig vergeben werden.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann, soweit die Zulässigkeit des freihändigen Verfahrens oder Korruption gerügt wird, innert 20 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist dreifach einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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