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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1349147
06.07.2023|Projekt-ID 256720|Meldungsnummer 1349147|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 06.07.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Affoltern am Albis
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Affoltern am Albis,  zu Hdn. von Ingeborg Stengl, Marktplatz 1, Postfach,  8910  Affoltern am Albis,  Schweiz,  E-Mail:  ingeborg.stengl@stadtaffoltern.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Lüftungsinstallationen für einen Kindergartenersatzneubau
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Lüftungsmontagen für Ersatzneubau Schulverwaltung und Vierfachkindergarten.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45214100 - Bauarbeiten für Kindergärten
Baukostenplannummer (BKP): 2440 - Apparate,
2441 - Leitungen,
2442 - Armaturen, Instrumente,
2443 - Regelung,
2445 - Transport, Montage,
2446 - Dämmungen,
2447 - Unternehmerdienstleistungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bouygues E&S InTec Schweiz AG, Buckhauserstrasse 22,  8048  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 397'009.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 27.04.2023
Meldungsnummer 1333601

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.07.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden angerechnet, beim Verwal tungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht wer den. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.