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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1349205
21.07.2023|Projekt-ID 246239|Meldungsnummer 1349205|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 21.07.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Amt für Hochbauten,  zu Hdn. von AHB, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BAV 22419 Wohnsiedlung Letzi
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Neubau
BKP 421 Gärtnerarbeiten inkl. BKP 463 Oberbau

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 421 - Gärtnerarbeiten,
463 - Oberbau
Normpositionen-Katalog (NPK): 181 - Garten- und Landschaftsbau,
223 - Belagsarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bachmann & Rimensberger AG, Freihofstrasse 20,  8700  Küsnacht,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'467'844.85 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 28.10.2022
Meldungsnummer 1293445

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.06.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Beschluss Nr. 1877 des Stadtrats von Zürich

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.