Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 10.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich,
zu Hdn. von
Hochschulkommunikation, Rämistrasse 101,
8092
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
publictender@ethz.ch,
URL
www.ethz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Weiterentwicklung/Ergänzung ETH App
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Programmierarbeiten an der ETH App im Rahmen von Ergänzungen, Weiterentwicklung sowie Wartung und Support
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ubique Innovation AG, Limmatquai 122,
8001
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 382'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss Art. 21, Abs. 2, Lit e, BöB
Für die Ergänzung und Erweiterung bereits erbrachter Leistungen (der bereits erfolgten Programmierung der ETH App) kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen (substanzielle Mehrkosten/ technisches Knowhow) der Auftrag nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben werden.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 05.07.2023
4.4 Sonstige Angaben- Grundauftrag: CHF 177'000.00 (exkl. MWST) 2023
Wartungsauftrag: CHF 45'000 (exkl. MWST) von 2024-2028
Option: CHF 160’000.00 von 2023-2028 (exkl. MWST)
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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