Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 11.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Zürich
Finanzdirektion
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Zürich Finanzdirektion Personalamt,
zu Hdn. von
submission@kdmz.zh.ch, Walcheplatz 1,
8090
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
submission@kdmz.zh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Rahmenvertrag zur Erbringung von Development Center Dienstleistungen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Ausschreibungsunterlagen enthalten Informationen zur geplanten Evaluation eines externen Partners für die Potenzialabklärung der Kadernachwuchskräfte im Rahmen der direktionsübergreifenden Kadernachwuchsförderung II
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[11] Unternehmensberatung und zugehörige Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79000000 - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: papilio ag, Bellerivestrasse 16,
8008
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 307'500.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot, bestes Preis Leistungsverhältnis
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 25.04.2023
Meldungsnummer
1332069
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.07.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der individuellen Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
|