Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 14.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,
zu Hdn. von
AHB, Postfach,
8021
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BAV 46031 Schlachthof Instandsetzung MP3
(unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung)
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Umbau-/Instandsetzung
BKP 213 Restauration bauzeitliche Oberlichter
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 213 - Montagebau in Stahl,
| | 2132 - Stahlkonstruktionen,
| | 2213 - Fenster aus Stahl,
| | 2218 - Spezielle äussere lichtdurchlässige Bauteile,
| | 2722 - Allgemeine Metallbauarbeiten |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 365 - Verglaste Einbauten in Dächern |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Metall Werk Zürich AG, Binzmühlestrasse 170a,
8050
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 825'349.25 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 10.03.2023
Meldungsnummer
1321081
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.07.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.4 Sonstige Angaben- Gemäss Verfügung Nr. 230217 des Vorstehers des Hochbaudepartements
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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