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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1349833
10.07.2023|Projekt-ID 256473|Meldungsnummer 1349833|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 10.07.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern / Amt für Grundstücke und Gebäude
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern,  zu Hdn. von Ingold Christian, Reiterstrasse 11,  3013  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 633 34 11,  E-Mail:  info.agg@be.ch,  URL www.be.ch/agg

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

DST - Neubau Doppelturnhalle mit Schulräumen GYMNASIUM THUN, BKP 281.0 Unterlagsböden
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Unterlagsböden, Überzüge aus Cement od. Anhydrit, teils geschliffen und geölt.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45262321 - Estricharbeiten (Fußboden),
45262320 - Estricharbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 281 - Bodenbeläge

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Biollay Spezialbau AG, Rehhagstrasse 3,  3018  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 417'923.90 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Vorteilhaftestes Angebot für die geforderte Leistung

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Vorteilhaftestes Angebot für die geforderte Leistung

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 02.05.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1332651

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 06.07.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid kann innert 20 Tagen seit der Publikation bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Rechtsamt, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet sein. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.