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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1349851
10.07.2023|Projekt-ID 237646|Meldungsnummer 1349851|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 10.07.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,  zu Hdn. von Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,  3900  Brig-Glis,  Schweiz,  E-Mail:  einkauf@mgbahn.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Update Furkatunnel Gesamtlos
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Das Projekt Update Furkatunnel hat zum Ziel, den 15'400 m langen Furkatunnel der Matterhorn Gotthard Bahn AG (MGBahn) an die gültigen Normen bezüglich der Tunnelsicherheit anzupassen. Der Ausbaustandard ist so auszulegen, dass eine Nutzungsdauer von weiteren 50 Jahren sichergestellt werden kann.
Im Tunnel ist derzeit ein Schotteroberbau mit Holzschwellen verlegt. Bestehende Fahrbahnmängel sollen durch die Oberbauerneuerung mittels Fester Fahrbahn eliminiert werden.
Die Anwendung der Festen Fahrbahn wird im gesamten Tunnel erfolgen, d.h. auch die Weichen werden als Feste Fahrbahn-Weichen vom gleichen System wie das Streckengleis ausgebildet.
Der Auftrag umfasst die Erneuerung des bestehenden Oberbaus: Ersatz des Schotteroberbaus durch Einbau von Banketten mit Kabelrohranlagen, Entwässerung, Feste Fahrbahn, Kabelumlegungen, Energieversorgung, Automation und Leittechnik, beleuchteter Handlauf (nicht abschliessend).

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten,
45221242 - Bau von Eisenbahntunnels,
31000000 - Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung,
51000000 - Installation (außer Software)
Normpositionen-Katalog (NPK): 102 - Besondere Bestimmungen,
103 - Kostengrundlagen,
111 - Regiearbeiten,
112 - Prüfungen,
113 - Baustelleneinrichtung,
117 - Abbrüche und Demontagen,
132 - Bohren und Trennen von Beton und Mauerwerk,
155 - Kabelzüge und Spleissungen,
211 - Baugruben und Erdbau,
225 - Gleisbau, Sicherungsanlagen und Weichenheizungen,
241 - Ortbetonbau,
263 - Maschinenunterstützter Vortrieb im Fels MUF,
264 - Maschinenunterstützter Vortrieb im Lockergestein MUL,
267 - Bauhilfsmassnahmen im Untertagbau,
268 - Wasserhaltung im Untertagbau,
272 - Entwässerungen im Untertagbau,
274 - Innenausbau im Untertagbau,
275 - Kabelrohranlagen im Untertagbau

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: ARGE Marti Furkatunnel c/o Marti Tunnel AG
Name: Marti Tunnel AG, Seedorffeldstrasse 21,  3302  Moosseedorf,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 143'541'164.90 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund der nachfolgenden Gründen, erweist sich das Angebot der ARGE Marti Furkatunnel als das vorteilhafteste:
- Das Angebot hat die höchste Punktzahl aus der Bewertung aller vorgegebenen Zuschlagskriterien erreicht.
- insbesondere bestes Ergebnis der Auswertung beim technischen Bericht, insbesondere ein durchdachtes Installationskonzept.
- Ausgewiesene Schlüsselpersonen mit entsprechender Erfahrung in den verlangten Einsatzgebieten.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 03.06.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1260037

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 10.07.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.