Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 11.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Primarschulgemeinde Balgach
Beschaffungsstelle/Organisator: avo ag BAUKOMPETENZEN,
zu Hdn. von
Christof Gämperle, Leutschenbachstrasse 50,
8050
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
058 255 05 70,
E-Mail:
info@avoag.com
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Neubau Schulhaus Breite
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Neubau Schulhaus Breite: Architektur- und Bauleitungsleistungen; Projektierung und Ausführung (optional)
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros, | | 71520000 - Bauaufsicht, | | 71541000 - Projektmanagement im Bauwesen, | | 71521000 - Baustellenüberwachung |
Baukostenplannummer (BKP): | 291 - Architekt |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: RLC Architekten AG Rheineck, Thalerstrasse 10,
9424
Rheineck,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 625'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Der Preis bezieht sich auf die Projektierungsarbeiten. Das Ausführungshonorar wird mit einem durchschnittlichen Honorarsatz von 6.95 % der aufwandbestimmenden Baukosten berechnet.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 28.02.2023
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons St.Gallen (Publikationsplattform: https://publikationen.sg.ch)
Meldungsnummer
1319643
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 04.07.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert zehn Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 15 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001 i.V.m. Art. 5 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Gesetzgebung über das öffentliche Be-schaffungswesen vom 21. Juni 2002). Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
|