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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1349869
11.07.2023|Projekt-ID 253241|Meldungsnummer 1349869|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 11.07.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Primarschulgemeinde Balgach
Beschaffungsstelle/Organisator: avo ag BAUKOMPETENZEN,  zu Hdn. von Christof Gämperle, Leutschenbachstrasse 50,  8050  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  058 255 05 70,  E-Mail:  info@avoag.com

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Neubau Schulhaus Breite
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Neubau Schulhaus Breite: Architektur- und Bauleitungsleistungen; Projektierung und Ausführung (optional)

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros,
71520000 - Bauaufsicht,
71541000 - Projektmanagement im Bauwesen,
71521000 - Baustellenüberwachung
Baukostenplannummer (BKP): 291 - Architekt

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: RLC Architekten AG Rheineck, Thalerstrasse 10,  9424  Rheineck,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 625'000.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Der Preis bezieht sich auf die Projektierungsarbeiten. Das Ausführungshonorar wird mit einem durchschnittlichen Honorarsatz von 6.95 % der aufwandbestimmenden Baukosten berechnet.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 28.02.2023
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons St.Gallen (Publikationsplattform: https://publikationen.sg.ch)
Meldungsnummer 1319643

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.07.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert zehn Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 15 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001 i.V.m. Art. 5 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Gesetzgebung über das öffentliche Be-schaffungswesen vom 21. Juni 2002). Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.