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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1350171
11.07.2023|Projekt-ID 256497|Meldungsnummer 1350171|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 11.07.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Primarschule Müllheim
Beschaffungsstelle/Organisator: Primarschule Müllheim,  zu Hdn. von Pius Nauer, Im Wiel 6,  8555  Müllheim,  Schweiz,  Telefon:  +41 52 763 14 60,  E-Mail:  info@ps-muellheim.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BKP 221.4 Fenster und Türen in Aluminium und BKP 221.5 Fassadenbau aus Blechverkleidungen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Fenster und Türen in Aluminium und Fassadenbekleidungen aus Blech

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 2214 - Fenster aus Aluminium
Normpositionen-Katalog (NPK): 371 - Fenster und Fenstertüren,
376 - Anlagen aus Glas und Metall,
343 - Hinterlüftete Fassadenbekleidungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Geilinger AG, Werkstrasse 20,  8404  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 534'886.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Offerte weist, unter Berücksichtigung der in der Ausschreibung festgelegten Vergabekriterien, das wirtschaftlichgünstigste Angebot und die beste Erfüllung der Zuschlagskriterien aus.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 22.04.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1332745

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.07.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau,Frauenfelderstrasse16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.