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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1350173
11.07.2023|Projekt-ID 255438|Meldungsnummer 1350173|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 11.07.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Konolfingen
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Konolfingen,  zu Hdn. von Sascha Marti, Bernstrasse 1,  3510  Konolfingen,  Schweiz,  Telefon:  031 790 45 25,  E-Mail:  sascha.marti@konolfingen.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Schullandschaft Stalden (SLS) Konolfingen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Sanitäranlagen gem. Submission

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45232460 - Sanitäre Anlagen,
45332400 - Installation von Sanitäreinrichtungen
Baukostenplannummer (BKP): 251 - Allgemeine Sanitärapparate,
252 - Spezielle Sanitärapparate,
253 - Versorgungs- und Entsorgungsapparate,
254 - Sanitärleitungen,
255 - Dämmungen,
256 - Sanitärinstallationselemente

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Axora Gebäudetechnik AG, Hofackerweg 20b,  3073  Gümligen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 971'237.95 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Vorteilhaftestes Angebot für die geforderte Leistung.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 15.04.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1328833

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.07.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.4 Sonstige Angaben

Hinweis der Bauherrschaft zur vorliegenden Zuschlagsverfügung :
Pos. 227 Vorbehalte des Bauherren.
Pos. 227.100 Ausführung vorbehältlich Genehmigung Nachkredit sowie Vorliegen der Baubewilligung.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid kann innert 20 Tagen seit der Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071
Ostermundigen angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und
Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.