Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 13.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilien, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
christian.rutz@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- ALC-O Aussenstelle Emmen, Neubau Container-Stützpunkt
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Weiterentwicklung der Armee (WEA) führt zu höheren Anforderungen an die Logistikinfrastruktur. Insbesondere aufgrund der höheren Bereitschaftsanforderungen und wegen der vollständigen Ausrüstung der Truppen. Das ALC-O bewirtschaftet einen grossen Teil der Systeme sowie Systemkomponenten am Standort der Aussenstelle Emmen. Mit dem Neubau muss Lagerkapazität für komplexe Containersysteme geschaffen werden. Der neue Container-Stützpunkt soll eine moderne und zweckmässige Logistik ermöglichen. Dies wird durch den Einsatz von geeigneter Lager-/Fördertechnik erreicht. Die Ausführung erfolgt unter laufendem Betrieb.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 2155 - Aeussere Bekleidungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Egli AG Gips- und Fassadensysteme, Längfeldweg 115A,
2504
Biel,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'893'751.40 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Vergabe nach Art. 21 Abs. 2 Bst. a BöB
Im offenen Verfahren sind keine Angebote eingegangen, welche den wesentlichen Anforderungen der Ausschreibung entsprachen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 05.07.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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