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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1350629
13.07.2023|Projekt-ID 256809|Meldungsnummer 1350629|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 13.07.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Muri bei Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Bauverwaltung,  zu Hdn. von Martin Leuenberger, Thunstrasse 74,  3074  Muri bei Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 950 54 70,  E-Mail:  martin.leuenberger@muri-guemligen.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sanierung Gemeindehaus Muri bei Bern
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Erstellen eines neuen Bodenbelags im Innen- und Aussenbereich in Naturstein.
Details und Ausführung gemäss Leistungsverzeichnis.

Ausführung ab Juli 2024

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 216 - Natur- und Kunststeinarbeiten,
281 - Bodenbeläge,
2814 - Bodenbeläge aus Naturstein

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bernasconi, Terrassenweg 10,  4600  Olten,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 276'539.45 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 28.04.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1333997

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 13.07.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 56 IVöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.