Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 13.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Personenverkehr, Produktion PP-F-EK-EET-SOU,
zu Hdn. von
Frau Arta Beqaraj, Wylerstrasse 123/125,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
+0041 79 730 57 45,
E-Mail:
arta.beqaraj2@sbb.ch,
URL
www.sbb.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- GETRIEBELAGER FÜR RE460
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- 432 Rillenkugellager 61884 M/C4 Stabile Planung
216 Rillenkugellager 61884 M/C4 Option 432 Zylinderrollenlager NU1884 M/C3 Stabile Planung 216 Zylinderrollenlager NU1884 M/C3 Option
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34630000 - Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
06.07.2023
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1339695
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text-
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
1.3 Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)
Anstatt
:
Fragen zur Ausschreibung können bis zu vorgenanntem Datum online auf www.simap.ch im Forum unter dem Register „Anbieter“ schriftlich eingepflegt werden. Unter dem Stichwort „Benutzungshinweise“ findet sich eine Online-Anleitung, wie im Forum Fragen gestellt werden können. Die Antworten (Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen), die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern voraussichtlich bis zum 19.07.2023 im Forum zur Verfügung gestellt und können dort im „Holprinzip“ eingesehen werden. Bei der Formulierung einer Frage ist zu beachten, dass alle registrierten Bewerber für diese Ausschreibung die gestellten Fragen und Antworten anonymisiert einsehen können.
Muss es heissen
:
Fragen zur Ausschreibung können bis zu vorgenanntem Datum online auf www.simap.ch im Forum unter dem Register „Anbieter“ schriftlich eingepflegt werden. Unter dem Stichwort „Benutzungshinweise“ findet sich eine Online-Anleitung, wie im Forum Fragen gestellt werden können. Die Antworten (Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen), die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern voraussichtlich bis zum 28.07.2023 im Forum zur Verfügung gestellt und können dort im „Holprinzip“ eingesehen werden. Bei der Formulierung einer Frage ist zu beachten, dass alle registrierten Bewerber für diese Ausschreibung die gestellten Fragen und Antworten anonymisiert einsehen können.
4.2 zu berichtigende DatenGewünschter Termin für schriftliche FragenBisher: 12.07.2023 Neu: 21.07.2023
Frist für die Einreichung des AngebotesBisher: 18.08.2023 Neu: 31.08.2023 16:00
Datum der OffertöffnungBisher: 22.08.2023 10:00 Neu: 05.09.2023
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab
Bisher: 06.07.2023 bis 17.08.2023 Neu: bis 31.08.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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