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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1350817
13.07.2023|Projekt-ID 258324|Meldungsnummer 1350817|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Simap: 13.07.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Personenverkehr, Produktion PP-F-EK-EET-SOU,  zu Hdn. von Frau Arta Beqaraj, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +0041 79 730 57 45,  E-Mail:  arta.beqaraj2@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

GETRIEBELAGER FÜR RE460

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

432 Rillenkugellager 61884 M/C4 Stabile Planung
216 Rillenkugellager 61884 M/C4 Option
432 Zylinderrollenlager NU1884 M/C3 Stabile Planung
216 Zylinderrollenlager NU1884 M/C3 Option

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34630000 - Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   06.07.2023
im Publikationsorgan :   Simap
Meldungsnummer 1339695

3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf

Berichtigung

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes :   1.3 Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)
Anstatt :   Fragen zur Ausschreibung können bis zu vorgenanntem Datum online auf www.simap.ch im Forum unter dem Register „Anbieter“ schriftlich eingepflegt werden. Unter dem Stichwort „Benutzungshinweise“ findet sich eine Online-Anleitung,
wie im Forum Fragen gestellt werden können. Die Antworten (Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen), die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern voraussichtlich bis zum 19.07.2023 im Forum zur Verfügung gestellt und können dort im „Holprinzip“ eingesehen werden.
Bei der Formulierung einer Frage ist zu beachten, dass alle registrierten Bewerber für diese Ausschreibung die gestellten Fragen und Antworten anonymisiert einsehen können.
Muss es heissen :   Fragen zur Ausschreibung können bis zu vorgenanntem Datum online auf www.simap.ch im Forum unter dem Register „Anbieter“ schriftlich eingepflegt werden. Unter dem Stichwort „Benutzungshinweise“ findet sich eine Online-Anleitung, wie im Forum Fragen gestellt werden können. Die Antworten (Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen), die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern voraussichtlich bis zum 28.07.2023 im Forum zur Verfügung gestellt und können dort im „Holprinzip“ eingesehen werden.
Bei der Formulierung einer Frage ist zu beachten, dass alle registrierten Bewerber für diese Ausschreibung die gestellten Fragen und Antworten anonymisiert einsehen können.

4.2 zu berichtigende Daten

Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

Bisher: 12.07.2023
Neu: 21.07.2023

Frist für die Einreichung des Angebotes

Bisher: 18.08.2023
Neu: 31.08.2023 16:00

Datum der Offertöffnung

Bisher: 22.08.2023 10:00
Neu: 05.09.2023

Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab

Bisher: 06.07.2023 bis 17.08.2023
Neu:  bis 31.08.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.