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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1351045
14.07.2023|Projekt-ID 253600|Meldungsnummer 1351045|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 14.07.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS AG,  zu Hdn. von Marco Affolter, Genfergasse 11,  3001  Bern,  Schweiz,  Telefon:  0583272727,  E-Mail:  marco.affolter@bls.ch,  URL www.bls.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung und Wartung Serverhardware
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Mit der vorliegenden Beschaffung sucht die BLS einen Lieferanten, welcher Server Hardware (configure to order) inkl. Wartung liefert. Die Ausschreibung richtet sich an die Hersteller.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  48820000 - Server

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Lenovo (Schweiz) GmbH, Baslerstrasse 60,  8048  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 591'975.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot, welches bei der Bewertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht hat.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 09.03.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1321129

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 10.07.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.