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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1351109
14.07.2023|Projekt-ID 261554|Meldungsnummer 1351109|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 14.07.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54,  3600  Thun,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 468 24 00,  E-Mail:  beschaffung.thun@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N01.22 PEB Wankdorf - Schönbühl 8-Spur PV Bau/BSA (VoMa Worblen) Zusatzleistungen Phasen 41, 52, 53 Nachtrag 01
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die beiden Worblentalbrücken (S 04 Worblentalviadukt und S 04A Neue Worblentalbrücke) wurden im Rahmen des Erhaltungskonzepts zum Projekt Wankdorf – Schönbühl Kapazitätserweiterung rechnerisch überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass statische Defizite bestehen. Aus diesem Grund müssen die beiden Brücken punktuell verstärkt werden. Die erforderlichen Verstärkungs- und Instandsetzungsmassnahmen sollen baldmöglichst umgesetzt werden, damit die Tragsicherheitsdefizite zeitnah eliminiert und die aktuellen Nutzungseinschränkungen für Ausnahmetransporte aufgehoben werden können.

Die IG EBA hat den Auftrag als Projektverfasser für die Leistungen VoMa Worblen für die Projektphasen 32-53. Zunächst wurde beantragt Leistungen für Zusatzleistungen aus den Reservepositionen herauszulösen. An einer Sitzung Ende Dezember 2022 mit der Projektleitung wurde vereinbart, die verschiedenen Zusatzleitungen in den unterschiedlichen Phasen als Nachtrag einzureichen.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: IG EBA
Name: c/o Emch + Berger AG Bern, Schlösslistrasse 23,  3001  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 662'435.80 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Die IG besteht aus folgenden Mitglieder: Emch + Berger AG Bern, Basler & Hofmann AG Ingenieure Planer und Berater Zürich, ACS-Partner AG Zürich.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt kam es zu ungeplanten Änderungen (Bauzeitverlängerung, Einsatzfaltpläne, Verschiebung Baubeginn / zusätzliche AVOR-Leistungen, Absteckung Markierung, technische Bereinigung), welche Mehrleistungen erforderlich machen. Die Arbeiten im Projekt PEB Wankdorf – Schönbühl 8-Spur bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten:
-Bearbeitung Angebotsauswertung und Bereinigung Angebote umfangreicher als geplant
-Separate Vergabe der Absteckung Markierung ergibt aus technischer Sicht keinen Sinn, da Projektbearbeitung bei der IG liegt. So bleibt die Schnittstelle geregelt, da alle Absteckungen über die IG erfolgen.
-Zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Ingenieurleistungen war eine Bauzeit von 24 Monaten geplant, aufgrund der Anpassung der Bauphasen werden nun 36 Monate Bauzeit benötigt. Zudem musste der Baubeginn verschoben werden. Die Bauleitung und die Ausführungsplanung müssen aus technischer Sicht über die gesamte Bauzeit von derselben Unternehmung erbracht werden.
-Eine separate Vergabe der Einsatzfaltpläne ist aus technischer Sicht nicht sinnvoll. Sämtliche Grundlagen und Daten sind bei der IG EBA vorhanden und auch die Projektbearbeitung liegt in der Verantwortung der IG EBA.
Die erwähnten Arbeiten sind äusserst anspruchsvoll und können nur von der bisherigen Anbieterin erarbeitet werden, weil nur sie über die erforderlichen Kenntnisse der konkreten Verhältnisse verfügt. Bei einem Wechsel der Anbieterin würde wertvolles Know-how verloren gehen, was sich sehr negativ auf den Erfolg des Projektes auswirken würde.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 11.07.2023

4.4 Sonstige Angaben

Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB:

Ein Wechsel der Anbieterin für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.