Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 14.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Digital Services, Bereich DTI,
zu Hdn. von
Realisierungsprojekt IAM BSA, Postfach,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffungen-ds@astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Realisierungsprojekt IAM BSA
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, | | 71356000 - Dienstleistungen im technischen Bereich |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Swiss IT Security AG, Etzelmatt 3,
5430
Wettingen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 8'556'692.30 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss Art 21 abs. 2, a hatte kein Angebot der WTO IAM Realisierungsprojekt im selektiven Verfahren die wesentlichen Anforderungen erfüllt. Den Zuschlag erhält demzufolge die Firma Swiss IT Security AG aufgrund der Erfüllung der Anforderungen gemäss SIMAP Publikation Projekt-ID 246575 vom 28.10.2022. Die Offerte besticht insbesondere durch das vorgeschlagene Vorgehen, die klare Projektorganisation, des Verständnisses des Auftrags als auch durch das Knowhow der Schlüsselpersonen. Unterstrichen wird dies durch die langjährige Erfahrung und dem breiten und tiefen Fachwissen im Bereich von Sicherheitslösungen. Dazu erfüllen sie die vielschichtige Anforderungskomplexität welche für den Einsatz auf den Nationalstrassen benötigt wird.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 10.07.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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