Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 14.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Bauprojekte Region Ost
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur, Netzentwicklung, Studienfactory,
zu Hdn. von
Stefan Windmüller, Bahnhofstrasse 12,
4600
Olten,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf.bauprojekte.ost@sbb.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Rahmenvertrag Region Ost - Planungsleistungen Vorstudie
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Zur Abwicklung von kleineren und mittelgrossen Vorstudien (SIA Phase 21) beabsichtigt, die SBB Infrastruktur zwei Rahmenverträge für Planungsleistungen in Vorstudien mit zwei Ingenieurbüros (2 Lose) abzuschliessen. Es sind verschiedenartigste Vorstudien im Bahnbereich. Schwerpunktmässig sind Vorstudien für Infrastrukturausbauten (Erweiterungen der Bahnanlagen) zu bearbeiten. Die SBB ruft die benötigten Planerleistungen pro Vorstudie einzeln ab.
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
12.07.2023
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1345769
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.2 zu berichtigende DatenGewünschter Termin für schriftliche FragenBisher: 19.08.2023 Neu: 07.08.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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