Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 14.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Oberingenieurkreis I, Schorenstrasse 39,
3645
Gwatt (Thun),
Schweiz,
E-Mail:
renate.indermuehle@be.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Bauingenieurleistungen Instandsetzung Stützmauer Bellevue Sigriswil, Phasen 41 - 53
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71311220 - Dienstleistungen im Straßenbau |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Soling AG, Aarestrasse 36,
3600
Thun,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 284'997.95 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. d IVöB 2019 kann der Auftraggeber einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist:
Bst. d : aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dringlich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives Verfahren und kein Einladungsverfahren durchgeführt werden kann. Diese Voraussetzung ist hier aus den folgenden Gründen erfüllt: Damit infolge mehrerer gleichzeitiger Baustellen die Erschliessung der Gemeinde Sigriswil jederzeit gewährleistet ist, muss der Start der Bauarbeiten für die Instandsetzung der Stützmauer Bellevue Sigriswil kurzfristig auf Januar 2024 vorverschoben werden. Mit der Submission der Bauarbeiten muss unverzüglich begonnen werden. Deshalb ist eine Ausschreibung der Bauingenieurleistungen nicht mehr möglich.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.07.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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