Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BS
15.07.2023 Publikationsdatum Simap: 15.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universitätsspital Basel
Beschaffungsstelle/Organisator: Universitätsspital Basel Betrieb, Klingelbergstrasse 23,
4031
Basel,
Schweiz,
Telefon:
+41 61 265 21 05,
E-Mail:
sara.ackermann@usb.ch,
URL
www.usb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Dienstleistungen Bettenzentrale
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Leerbettentransport und OP-Trolleydienste
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 85140000 - Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen, | | 90900000 - Reinigungs- und Hygienedienste |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Honegger AG, Pumpwerkstrasse 19-21,
4142
Münchenstein,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 458'450.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Firma Honegger erhält von uns einen zusätzlichen Auftrag gestützt auf § 31 der Beschaffungs-Verordnung Basel-Stadt und Art. XIII Abs. 1 lit. c GPA.
Auf Grund einer internen Prozess- und Ressourcenoptimierung werden der Leerbettentransport und der OP-Trolley Dienst (Reinigung und Transport) an die Firma Honegger AG vergeben, welche bereits eine gleichartige Dienstleistung in der Bettenzentrale für das USB erbringt. Das Unternehmen hat das Fachwissen und die Kompetenz für diese zusätzliche Dienstleistung vor Ort.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.07.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Rekurse sind innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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