Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 18.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur
Departement Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur Departement Bau Tiefbauamt, Pionierstrasse 7,
8403
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)52 267 54 72,
E-Mail:
rafael.perez@win.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Wülflingerstrasse/Salomon-Hirzel-Strasse, Buswendeschlaufe und RVS: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer LSA
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Wülflinger-/ Salomon-Hirzel-Strasse ist eine stark belastete Haupteinfallsachse von der Autobahn ins Zentrum der Stadt Winterthur. Der Knoten «Schloss» ist ein dreiarmiger Knoten, bei welchem die Linienbusse vortrittsbelastete Fahrbeziehungen befahren müssen. Aufgrund einer fehlenden Wendemöglichkeit muss die Ergänzungslinie 2E heute im etwa 1.5 km entfernten Quartier Härti wenden. Aus diesem Grund ist beim Knoten Schloss eine Buswendeanlage zu realisieren. Zudem ist neu eine Lichtsignalanlage installiert.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 35262000 - Signalanlagen zur Verkehrssteuerung an Kreuzungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: VR AG,
8952
Schlieren,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 299'306.65 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 27.01.2023
Meldungsnummer
1296917
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 10.07.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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