Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 18.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich Immobilienamt im Auftrag des Hochbauamtes
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich Immobilienamt/Facilitymanagement,
zu Hdn. von
Fabienne Gnos, Neumühlequai 10,
8090
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
3000@bd.zh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Räumungen & Reinigungen Objektrückgaben
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Räumungs- und Reinigungsleistungen bei den Objektrückgaben; Mehrleistungen im Bereich Verwertung und Rückbauten;
Zusatzauftrag zum Grundauftrag vom 11.01.2022 (Simap-ID: 226748)
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 98392000 - Umzugsdienste, | | 60500000 - Raumtransportdienste, | | 90910000 - Reinigungsdienste, | | 90911200 - Gebäudereinigung, | | 45111213 - Abräumungsarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Welti-Furrer AG, Biologiestrasse 13,
8157
Dielsdorf,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 496'000.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Die Leistungen, die bereits im Auftrag vom 11.01.2022 (Simap-ID: 226748) erbracht wurden, sind im Betrag eingerechnet.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Mehrleistungen im Bereich Verwertung und Rückbauten müssen zum Grundauftrag vom 11.01.2022 an den selben Auftragnehmer vergeben werden.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.07.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen die Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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