Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 19.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilien, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
marianne.zuercher@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Gesamtsanierung Kaserne Auenfeld, Wpl Frauenfeld, Etappen 2 und 5
Rahmenvertrag BKP 442 Elektroanlagen Trafostationen und MS-Arealnetz
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Kaserne Auenfeld ist Teil des Waffenplatzes Frauenfeld und bietet heute Raum für Unterkünfte, Ausbildung, Verpflegung, Büronutzungen, Betrieb sowie Logistik. Die militärischen Nutzungen in der Region Frauenfeld sollen auf dem Waffenplatz Auenfeld konzentriert werden.
Ziel ist es, die gesamte Energieversorgung der Kaserne Auenfeld schrittweise zu ersetzen und auf den neusten technischen Stand zu bringen. Die vorliegende Ausschreibung ist in zwei Etappen unterteilt. Es werden insgesamt 4 neue Trafostationen gebaut. 2 Bestehende Trafostationen werden rückgebaut. Zudem wird die Arealverkabelung ersetzt. Lieferung und Montage komplett. Den genauen Beschrieb ist dem Lastenheft zu entnehmen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45311000 - Installation von Elektroanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Arnold AG, Vorstadt 20,
3380
Wangen an der Aare,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 3'795'146.40 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 28.04.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1332879
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.07.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
|