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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1352305
19.07.2023|Projekt-ID 255812|Meldungsnummer 1352305|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 19.07.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Sicherheitsdirektion Kanton Zürich, Kantonspolizei Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonspolizei Zürich, IT-Hardware
Postfach
8010 Zürich,  zu Hdn. von Kantonspolizei Zürich, IT Hardware, Güterstrasse 33,  8004  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  innovation@kapo.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

iOS Devices, Services und Zubehör
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Mit dieser Ausschreibung soll ein Generalunternehmen evaluiert werden, das unter anderem in der Lage ist, iOS Devices (iPhones und iPads) zu liefern, zugehörige Services zu erbringen und zusätzliches Zubehör zu den Devices zur Verfügung zu stellen.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  64212000 - Mobiltelefondienste,
30213200 - Tablettcomputer

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Data Quest AG, Seidenstrasse 4,  8304  Wallisellen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 16'869'911.21 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Erfüllung aller Eignungskriterien sowie beste Erfüllung der Zuschlagskriterien und somit insgesamt wirtschaftlich günstigstes Angebot.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 12.04.2023
Meldungsnummer 1329883

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.07.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann, von der Publikation an gerechnet, innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.