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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1352577
20.09.2023|Projekt-ID 261949|Meldungsnummer 1352577|Ausschreibungen      Berichtigung

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 20.09.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Führungs- und Aufklärungssysteme
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse
Einkauf und Kooperationen
CC WTO, Guisanplatz 1,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  00,  E-Mail:  wto@armasuisse.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

armasuisse
Einkauf und Kooperationen
CC WTO,  zu Hdn. von WTO Hardware RLE, Los x, Guisanplatz 1,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  00,  E-Mail:  wto@armasuisse.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

02.10.2023
Bemerkungen: Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit diese anonym im Frageforum auf dem Informatiksystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz simap.ch bis zum 02.10.2023 zu stellen.
Die Antworten können von allen interessierten Unternehmen, welche die Ausschreibungsunterlagen heruntergeladen haben, im Frageforum simap.ch eingesehen werden.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 10.10.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  • Das Angebot ist verschlossen mit dem Vermerk "WTO Hardware RLE, Los x. Umschlag darf nicht geöffnet werden." einzureichen.
• Bei Einreichung auf dem Postweg
Das schriftliche Angebot muss spätestens am letzten Tag der Frist zu Handen der Schweizerischen Post (Datum Poststempel) übergeben werden.
• Bei Abgabe am Verwaltungszentrum Guisanplatz 1, Bern
Der Anbieter hat sich an der Arealloge anzumelden. Er wird an das Rampenmanagement weitergeleitet. Die Abgabe des Angebots hat spätestens am letzten Tag der Frist gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen. Das Rampenmanagement ist von Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr sowie Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr besetzt (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).
• Bei Abgabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung
Bei der Abgabe des Angebots an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist der Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens am letzten Tag der Frist per E-Mail an die Adresse der Beschaffungsstelle zu senden.

1.5 Datum der Offertöffnung:

16.10.2023, Bemerkungen:  Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Kauf

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Hardware Ralus Lunas Ersatz

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

ar-242.2-96

2.4 Aufteilung in Lose?

Ja (ohne Spezifizierung)
Angebote sind möglich für:  alle Lose

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  30210000 - Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Lieferung der definierten Produkte je Los
- Los 4: Infoblox
- Los 8: Swiss IT Security
- Los 9 GitLab
- Los 10: Sonatype
- Los 12: Cloudera
- Los 13: WSO2

2.7 Ort der Lieferung

Schweiz

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 25.11.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Preis (Gesamtpreis)
Erläuterungen:  Das günstigste gültige Angebot je Los erhält den Zuschlag.

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

3. Bedingungen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.5 Bietergemeinschaft

Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Subunternehmer sind zugelassen. Die Verantwortung und Ansprechstelle gegenüber dem Auftraggeber liegen vollumfänglich beim Anbieter selber. Die Beteiligung an mehreren Angeboten ist zulässig.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
E1 Lieferfrist
Der Anbieter garantiert die Lieferung der durch armasuisse bestellten Produkte an einen Standort in der Schweiz innerhalb von 180 Tagen ab Bestelldatum.

E2 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf und Wartung von Hardware
Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz der Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf und Wartung von Hardware.
https://www.bkb.admin.ch/dam/bkb/de/dokumente/Hilfsmittel/AGB/2020/AGB_fuer_Kauf_und_Wartung_von_Hardware_Ausgabe%202010-Stand%202021.pdf.download.pdf/AGB_fuer_Kauf_und_Wartung_von_Hardware_Ausgabe%202010-Stand%202021.pdf

E3 Abnahmepflicht Auftraggeber
Der Anbieter akzeptiert, dass seitens Auftraggeber keine Abnahmepflicht besteht.

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen gewährleisten und die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit, die Bestimmungen des schweizerischen Umweltrechts oder die vom Bundesrat bezeichneten internationalen Übereinkommen zum Schutz der Umwelt, die Bestimmungen betreffend der Melde- oder Bewilligungspflichten gemäss dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Regeln zur Vermeidung von Korruption einhalten.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.