Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 27.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Abteilung Informatikdienste (AID)
Beschaffungsstelle/Organisator: Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern Amt für zentrale Dienste (AZD), Abteilung Informatikdienste (AID), Sulgeneckstrasse 70,
3005
Bern,
Schweiz,
Telefon:
0316338515,
E-Mail:
it-backoffice.bkd@be.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Medienserver EDUBERN
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
nanoo.tv ist eine Cloud-Dienstleistung, die allen Lehrpersonen, Lernenden sowie Administratorinnen und Administratoren an den teilnehmenden Schulen (zusammen die «berechtigten Nutzerinnen und Nutzer») zur Verfügung steht. Die Auftragnehmerin stellt die für den Betrieb von nanoo.tv notwendige Software bereit. Die hierzu notwendige Cloud-Infrastruktur steht unter ihrer Verantwortung und wird in sieben gesicherten Datencentern betrieben.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72416000 - Anbieter von Anwendungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Werft22 AG,
5415
Rieden,
Schweiz,
Telefon:
0562109132,
E-Mail:
kontakt@nanoo.tv
Preis (Gesamtpreis):
CHF 200'000.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Aufgrund der technischen Besonderheiten des Auftrages kommt nur der eine Anbieter/Anbieterin in Frage da es gibt keine angemessene Alternative (Technische Besonderheiten) gibt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 26.10.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, EDUBERN, Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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