Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 24.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baselland
Beschaffungsstelle/Organisator: Facility Management / Fachabteilung Bau, Bruderholz,
4101
Bruderholz,
Schweiz,
E-Mail:
bau@ksbl.ch,
URL
www.ksbl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Neubau Parkhaus Mühlemattstrasse, Liestal
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Neubau Parkhaus Mühlemattstrasse, Liestal
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45213312 - Bau von Parkhäusern |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Goldbeck Rhomberg AG, Lerchentalstrasse 21,
9016
St. Gallen,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 18'480'766.00
bis 20'681'802.00
mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: bestes Preis-/Leistungsverhältnis sowie die Erfüllung der Anforderungen des Pflichtenheftes
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 06.04.2023
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1328267
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.07.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Geschützt auf Art. 15 IVÖB kann gegen diesen Vergabeentscheid innert 10 Tagen, von der Zustellung gerechnet, beimKantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerdeerhobenwerden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdefrist ist invierfacherAusfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführerinoder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist in der Beschwerde inKopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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