Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 14.09.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Mitte, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
ÜMA AAO - BA, N1-308 A/B, VoMa Baumeisterarbeiten, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 02.10.2023
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 06.10.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 02.10.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 03.11.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit
Originalunterschriften und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden.
Einreichung auf dem Postweg: A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebots-einreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:- 09.11.2023, Bemerkungen:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- ÜMA AAO BA, N1-308 A/B, VoMa Baumeisterarbeiten
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- MP-150005
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45233110 - Bauarbeiten für Autobahnen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Beim Projekt ÜMA AAO N01-308 A/B sind die bestehenden Rundstützen durch neue Betonscheiben zu ersetzen. Baumeisterarbeiten:
•Einrichten Verkehrsführungen •Werkleitungsarbeiten •Betonabbruch/-abtrag Leitmauer und Rundstützen. •Betonbau •Lagerersatz und Lagerinstandsetzung •Hebe- / Senkarbeiten Last-umlagerung, Hilfskonstruktionen •Erdarbeiten •Belags- und Abdichtungsarbeiten •Wiederherstellung Leitschrankensysteme
2.7 Ort der Ausführung- N01 Kanton AG, Lenzburg, km 82.050
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 08.01.2024, Ende: 30.04.2025
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: Preis
Gewichtung 40% -Bereinigte Angebotssumme
ZK2: Qualität des Anbieters
Gewichtung 15% Mit folgenden Subkriterien:
-Baustellenchef (Referenz und CV), Gewichtung 10%
-Polier (Referenz und CV), Gewichtung 5%
ZK3: Qualität / Plausibilität des Angebots
Gewichtung 15% -Technischer Bericht, Baustelleneinrichtungen, Logistikkonzept, Konzept Materialbewirtschaftung, Konzept Lagereinbau /-instandsetzung, Konzept Hebe-/ Senkarbeiten Lastumlagerung, Konzept Betonabbruch / -abtrag Leitmauer und Rundstützen, Einbaukonzept Wandbeton, QM-Konzept und Risikoanalyse, ausgewählte Preisanalysen.
ZK4: Bauzeit
Gewichtung 15% -Länge der Bauzeit
ZK5: Qualität und Plausibilität des Bauprogramms
Gewichtung 15% -Detailbauprogramm (Qualität, Plausibilität der Bauabläufe, Darlegung kritischer Ablauf, Meilensteine, Schichtbetrieb, Nachtarbeit, Reservewoche, Verkehrsumstellung, Ressourcenplanung, Leistungsannahmen, mögliche Optimierungen).
Erläuterungen:
Preisbewertung Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote werden ausgeschlossen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.03.2024 und Ende 31.03.2025
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde
30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten. Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „0“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden. Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein. Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmer werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit EK3: Referenz Schlüsselperson (Baustellenchef) EK4: Nachweis der Verfügbarkeit (Baustellenchef) EK5: Leistungsanteil Unterakkordanten / Subunternehmer
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT - 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich; mit Angabe über: - Zeitraum (die Leistungen müssen vollendet sein) - Investitionsvolumen - Ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Unternehmung - Zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson der Referenzstelle (Auftraggeber) - Dabei muss die Referenz den Neubau oder die Instandsetzung einer Brücke (Überführung oder Unterführung) beinhalten. Als vergleichbar gilt eine Referenz auf einer Hochleistungsstrasse unter Verkehr (HLS; richtungsgetrennt und mindestens 2 Fahrspuren pro Richtung) mit einem Investitionsvolumen von mindestens CHF 2 Mio. exkl. MwSt. - Im Falle von Holdings oder ARGEs in geänderter Zusammensetzung werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt. Die Referenz ist nur dann gültig, wenn die Firma die verlangten Arbeiten tatsächlich ausgeführt hat.
EK2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.
EK3 REFERENZ SCHLÜSSELPERSON (Baustellenchef) Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten auf Hochleistungsstrassen unter Verkehr (HLS; richtungsgetrennt und mindestens 2 Fahrspuren pro Richtung) aus den gleichen Fachbereichen (Neubau oder Instandsetzung einer Brücke) in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus den gleichen Fachbereichen.
EK4 NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT (Baustellenchef) Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der Auftragsdauer gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit Baustellenchef 75%. x EK5 LEISTUNGSANTEIL UNTER-AKKORDANTEN / SUBUNTERNEHMER Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer von 50%.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 14.09.2023
bis
03.11.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt. Örtliche Kenntnisse werden vorausgesetzt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeit-nehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewähr-leisten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Keine
4.6 Sonstige Angaben- 1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 3. Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich; 4. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB (für Bauleistungen) sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben; 5. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlags und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung; 6. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen hat die deutsche Fassung Vorrang.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch)
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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