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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1353579
27.07.2023|Projekt-ID 259297|Meldungsnummer 1353579|Abbruch      Berichtigung

Abbruch

Publikationsdatum Simap: 27.07.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt Empa
Beschaffungsstelle/Organisator: Eidg. Materialprüfungsanstalt- und Forschungsanstalt Empa,  zu Hdn. von Vlatko Biljaka, Überlandstrasse 129,  8600  Dübendorf,  Schweiz,  Telefon:  058 765 6016,  E-Mail:  vlatko.biljaka@empa.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Empa/Eawag FCE1 Masterplan - Möblierung Los 1 & 2

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Es können beide Lose wie auch die Lose einzeln eingegeben werden. Die Bauherrschaft behält sich vor, die Lose einzeln zu vergeben.

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

3065.0318.DA

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45214600 - Bauarbeiten für Forschungsgebäude

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   21.06.2023
im Publikationsorgan :   Simap
Meldungsnummer 1343323

3. Begründung

Abbruch gemäss Art. 43 Abs. 1 lit. b und d BöB: Kein Angebot erfüllt die weiteren Anforderungen und die eingereichten Angebote erlauben keine wirtschaftliche Beschaffung und überschreiten den Kostenrahmen deutlich.

4 Bemerkungen

Kein Angebot erfüllt die wesentlichen Anforderungen der Ausschreibung in Bezug auf das vorgegebene Budget (gemäss Beilage "KBOB_Bestimmungen_Vergabeverfahren_TeilA"). Alle Angebote haben den Kostenrahmen sehr deutlich überschritten.

5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.