Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 25.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz)
Beschaffungsstelle/Organisator: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) Finanzen und Controlling Projekteinkauf, FEP,
zu Hdn. von
Michael Gass, Tramstrasse 35,
CH-8050
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 319 48 32,
E-Mail:
michael.gass@ewz.ch,
URL
www.ewz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- ewzWHH / BGH Etappe 2, BKP 272 Metallbau Treppenhaus TH1
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Bei der Ertüchtigung des BGH wird das Treppenhaus TH1 mit einer Treppe aus Metall neu errichtet.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45223210 - Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen, | | 45261213 - Blechdachdeckarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 272 - Metallbauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Alfred Oppikofer A.G., Wespenstrasse 10,
8500
Frauenfeld,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 600'848.60 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Ausschlaggebend für die höchste Gesamtpunktzahl der
Erstplatzierten war vor allem das Zuschlagskriterium Preis.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 04.04.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1325023
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 24.07.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse36,Postfach,8090Zürich,schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden /Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist bei-zulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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