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Los-Nr: 1
Juristische Beratung und Unterstützung im Bereich des Öffentlichen Beschaffungswesen.
CPV: 79418000, 75242000, 79000000, 79111000, 79130000, 79140000
Los-Nr: 2
Juristische Beratung Bereich IT
CPV: 75242000, 79111000, 79120000, 79121100, 79130000, 79140000, 80521000, 72212700
28.07.2023|Projekt-ID 262279|Meldungsnummer 1353657|Ausschreibungen      Berichtigung

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 28.07.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit,  zu Hdn. von Beschaffung, Taubenstrasse 16,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  ausruestung@bazg.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit,  zu Hdn. von Beschaffung, Taubenstrasse 16,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  ausruestung@bazg.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

16.08.2023
Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Die angemeldeten Anbieter werden automatisch informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 06.09.2023 Uhrzeit: 12:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Das vollständige Angebot (vgl. Vorgaben unter Ziffer 5.2 des Pflichtenheftes) ist bis spätestens 06.09.2023 in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf USB-Stick* unverschlüsselt) an die unter Ziffer 6.1.2 des Pflichtenheftes aufgeführte Adresse zuzustellen.
* USB-Stick: Bitte beachten Sie, dass einerseits das gesamte Angebot auf dem USB-Stick enthalten sein muss und andererseitsdie Dokumente auf dem USB-Stick mit der Papierversion identisch sein müssen.
a)Bei Abgabe an der Loge des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 08:00 -12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAZG zu erfolgen.
b)Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einerschweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). BeiVersand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeitengegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Landübergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabeterminper E-Mail: beschaffung@bazg.admin.ch zu senden.
Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

13.09.2023, Uhrzeit:  12:00, Ort:  Bern

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[21] Rechtsberatung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Juristische Dienstleistung Beschaffung und IT

2.4 Aufteilung in Lose?

Ja
Angebote sind möglich für:  alle Lose
Los-Nr: 1
CPV: 79418000 - Beschaffungsberatung,
75242000 - Dienstleistungen im Bereich öffentliches Recht und öffentliche Ordnung,
79000000 - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit,
79111000 - Rechtsberatung,
79130000 - Rechtliche Dokumentations- und Beglaubigungsdienste,
79140000 - Rechtsberatung und -auskunft
Kurze Beschreibung: Juristische Beratung und Unterstützung im Bereich des Öffentlichen Beschaffungswesen.
Ausführungsbeginn: 01.01.2024
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Optionen: Nein
Zuschlagskriterien:
Preis  Gewichtung 30 

Referenzen Vertrag  Gewichtung 25 

Referenz Beratung  Gewichtung 30 

Referenz Vertretung vor Gericht  Gewichtung 5 

Referenz Dozenten und oder Expertentätigkeit  Gewichtung 10 

Los-Nr: 2
CPV: 75242000 - Dienstleistungen im Bereich öffentliches Recht und öffentliche Ordnung,
79111000 - Rechtsberatung,
79120000 - Patent- und Urheberrechtsberatung,
79121100 - Software-Urheberrechtsberatung,
79130000 - Rechtliche Dokumentations- und Beglaubigungsdienste,
79140000 - Rechtsberatung und -auskunft,
80521000 - Mit Ausbildungsprogrammen verbundene Dienstleistungen,
72212700 - Entwicklung von Dienstprogrammen für die Software-Entwicklung
Kurze Beschreibung: Juristische Beratung Bereich IT
Ausführungsbeginn: 01.01.2024
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Optionen: Nein
Zuschlagskriterien:
Preis  Gewichtung 30 

Referenzen  Gewichtung 30 

Aus- und Weiterbildung  Gewichtung 20 

Assessement/Interview  Gewichtung 20 

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79418000 - Beschaffungsberatung,
75242000 - Dienstleistungen im Bereich öffentliches Recht und öffentliche Ordnung,
79000000 - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit,
79111000 - Rechtsberatung,
79130000 - Rechtliche Dokumentations- und Beglaubigungsdienste,
79140000 - Rechtsberatung und -auskunft,
75242000 - Dienstleistungen im Bereich öffentliches Recht und öffentliche Ordnung,
79111000 - Rechtsberatung,
79120000 - Patent- und Urheberrechtsberatung,
79121100 - Software-Urheberrechtsberatung,
79130000 - Rechtliche Dokumentations- und Beglaubigungsdienste,
79140000 - Rechtsberatung und -auskunft,
80521000 - Mit Ausbildungsprogrammen verbundene Dienstleistungen,
72212700 - Entwicklung von Dienstprogrammen für die Software-Entwicklung

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Juristische Beratung und Unterstützung in den Bereichen «Öffentliches Beschaffungswesen» und «Informationstechnologie (ICT)»

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Siehe Anhang

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Ja, Teilangebote innerhalb eines Loses sind nicht zugelassen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Die im Anhang aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation erfüllt und
nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss den Bestimmungen des Vertragsentwurfs.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite:
http://www.erechnung.admin.ch/index.php

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Preise sind in CHF anzugeben und verstehen sich, als Festpreise, sowie aller
eventuellen inländischen und ausländischen Gebühren und Abgaben, exkl. Schweizerische MWST.

3.5 Bietergemeinschaft

zugelassen

3.6 Subunternehmer

Nicht zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziff. 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
EK01 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016)

Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK02 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 6 «Rahmenvertrag» des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK03 Erfahrung (Referenzen)
Der Anbieter verfügt über Erfahrung im Bereich des zu anbietenden rechtlichen Umfeldes des Pflichtenheftes. Er weist diese Erfahrung anhand von mindestens 1 Referenz in den letzten 5 Jahren nach.
Dabei werden folgende Referenzen für die einzelnen Bereichen bzw. Losen erwartet:
Los 1
-Vertragserstellung / -verhandlung (basierend auf einem Beschaffungsprojekt) (BöB/IVöB) für die öffentliche Hand und
-Rechtsberatung für die öffentliche Hand (BöB/IVöB) in beschaffungsrechtlichen Fragen.
Los 2
-Konzeption, Koordination und Beantwortung von Rechtsfragen betreffend der Umsetzung von rechtlichen Anforderungen und Vorgaben für neue IT-Landschaften (Architekturen, Systemen, Plattformen und Prozessen) und
-Beurteilung der Compliance zu rechtlichen Vorgaben im Rahmen der kontinuierlichen Organisations- und IT Weiterentwicklung und verfassen von Rechtsabklärungen und Gutachten in verschiedenen Bereichen des Rechts im Kontext zur Digitalisierung und Weiterentwicklung der Rechtsetzung zugelassen.
Nachweis
Für die Beurteilung ist ein Summary in Worten zu erstellen (vgl. Anhang 3.2 Referenzformular). Es ist Sache des Anbieters, die Einhaltung des Anwaltsgeheimnisses / Geschäftsgeheimnis sicherzustellen (z.B. Anonymisierung). Bei Bundesreferenzen (Auftraggeber Schweizerische Bundesverwaltung):
Schriftliche Bereiterklärung der obengenannten Referenzperson des Bundes zur Auskunftserteilung, das keine Befangenheit vorliegt.

EK04 Ausbildung, Qualifikation
Die nötigen Qualifikationen und Ausbildungen zum anzubietenden Los können nachgewiesen werden.
Los 1 Studium MLaw Master / lic iur Schweizer Universität; Rechtsanwaltspatent (mit Eintrag im Anwaltsregister)
Los 2 Studium MLaw Master / lic iur Schweizer Universität; Weiterbildungen im Bereich ICT-Recht
Nachweis
Der vollständig ausgefüllte Anhang 3.3 «Nachweise Ausbildung und Qualifikation» ist beizulegen.

EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch,
oder zu beziehen von folgender Adresse:
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit,  zu Hdn. von Beschaffung, Taubenstrasse 16,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  ausruestung@bazg.admin.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Italienisch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.