Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 25.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur
Departement Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur Departement Bau Tiefbauamt, Pionierstrasse 7,
8403
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)52 267 54 72,
E-Mail:
rafael.perez@win.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Wülflingerstrasse/Salomon-Hirzel-Strasse, Buswendeschlaufe und RVS, Kanalsanierung und Umbau Knoten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Der Knoten Wülflingerstrasse / Salomon-Hirzel-Strasse in Winterthur wird unterlaufendem Verkehr komplett umgebaut. Dabei werden alle Beläge abgebrochen und wieder neu erstellt. Ein Teil davon als Betonplatten. Die Fundationsschicht bleibt grundsätzlich bestehen. Die Kanalisation wird zum Teil neu erstellt. Die Werkleitungen des Stadtwerks werden komplett neu gebaut. Fundamente für die Lichtsignalanlage sowie die Abspannmasten der Busfahrleitungen und der Beleuchtung werden neu versetzt.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Zani Strassenbau AG, Flugplatzstrasse 10,
8404
Winterthur,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'145'000.00 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 27.01.2023
Meldungsnummer
1296893
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.06.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
|