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25.08.2023|Projekt-ID 262357|Meldungsnummer 1353941|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 25.08.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von Projektmanagement Süd, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  zofingen@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von N02, Erhalt BSA GST bis 2030 – Los 2.0, Ersatz Beleuchtung, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  beschaffung.zofingen@astra.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

08.09.2023
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 14.09.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 08.09.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 05.10.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen – Offertunterlagen N02, Erhalt BSA GST bis 2030 – Los 2.0 Ersatz Beleuchtung" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

12.10.2023, Bemerkungen:  Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

N02, Erhalt BSA GST bis 2030 – Los 2.0 - Ersatz Fluchtwegbeleuchtung, Steuereinheit OLE, LED-Bausteine und Beleuchtung Werkhof Airolo

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

MP-190045

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45311000 - Installation von Elektroanlagen,
45311200 - Elektroinstallationsarbeiten,
45316000 - Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet im Wesentlichen folgende Leistungen und Mengen:
-Ersatz Fluchtwegbeleuchtung
-Ersatz Steuereinheiten OLE und LED-Bausteine
-Ersatz Beleuchtung Werkhof Airolo

2.7 Ort der Ausführung

Projektperimeter N02, Gotthardstrassentunnel, inkl. Sicherheitsstollen, Schutzräume und Stützpunkte

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

35 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden: 
ZK1: Preis  Gewichtung 40% 
ZK2: Qualifikation Schlüsselpersonal und Organigramm  Gewichtung 30% 
unterteilt in: 
-ZK 2.1: Organigramm; Gewichtung:15% 
Aufzeigen der projektbezogenen Organisation des Anbieters sowie den relevanten Schnittstellen zu anderen Losen, Bauherrschaft, Lieferanten und Dritten (max. 2 Seiten A4, Arial 10) 
-ZK 2.2: Schlüsselperson Baustellenchef (Bauleitender Monteur); Gewichtung: 15% 
Beschreibung eines Projektes Beleuchtung in einem Autobahntunnel >2 km. Der vorgesehene Bauleitender Monteur muss dort in dieser Funktion oder Stv. eingesetzt worden sein. Das Projekt muss seit dem 1. Jaunar.2023 erfolgreich in Betrieb sein. 
Bewertet werden u.a. Vergleichbarkeit der ausgeübten Funktion und Tätigkeit, technischer Aspekt/Komplexität der Referenz, Kosten, spezielle projektbedingte Rahmenbedingungen: z.B. Aufrechterhaltung des Betriebs, Umsetzung eines Notfallmanagements, Bereitstellung eines 24/7 Pikettdiensts, etc. und der Lebenslauf des Bauleitenden Monteurs. 
ZK3: Qualität und Eignung der angebotenen Leistungen und Komponenten  Gewichtung 30% 
-ZK3.1: Qualität der eingesetzten Produkte und Materialien; Gewichtung: 10% 
-ZK3.2: Vorgehensvorschlag; Gewichtung:10% 
(max. 3 Seiten A4 mit Skizzen und Beschreibung) 
ZK3.3: Qualität und Plausibilität des Bauprogramms; Gewichtung: 10% 
(max. 3 Seiten A4 mit Plan und Beschreibung) 
Erläuterungen:  Preisbewertung
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.01.2024 und Ende 30.11.2026

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde

3.3 Zahlungsbedingungen

30 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 70% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Referenz der Schlüsselpersonen
EK4: Leistungsanteil Unterakkordant

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EK1: Technische Leistungsfähigkeit - Referenz der Firma
Referenzobjekt der Firma bzw. der federführenden Firma über die Begleitung und Betreuung von maximal 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekten.

Als vergleichbar gilt eine Referenz, welche alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a) Fachbereiche Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) mit mindestens folgenden Fachbereichen: FB2 (Beleuchtung inkl. Verkabelung)
b) Neubau oder Sanierung von Beleuchtungsanlage
c) unter Verkehr
d) Tunnels länger als 2 km
e) Kontext der Nationalstrassen oder Hochleistungstrassen.
f) Investitionsvolumen (BSA-Bausumme der Referenz ≥ CHF 1 Mio.)
g) Die Referenz darf nicht älter als 10 Jahre sein.
h) Projekt abgeschlossen (Inbetriebnahme vor dem 01.01.2023)

EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bestätigung/Nachweis, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahre 2020, 2021 und 2022 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages betragen;

Nach Angebotseingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende
Eignungsnachweise/Bestätigungen:
--Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug,
--Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV,
--Bestätigung UVG-Versicherer,
--Bestätigung (der bezahlten Steuern) Steuerverwaltung: Quellensteuer, Bundessteuer, kantonal- und kommunale Steuer oder Mehrwertsteuer
--Versicherungsnachweise,
allesamt nicht älter als 3 Monate


EK3: Schlüsselperson (Baustellenchef / Bauleitender Monteur)
EK3.1: Referenzobjekt des Baustellenchefs über die Begleitung und Betreuung von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekt.

Als vergleichbar für den Baustellenchef gilt eine Referenz, welche alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a) Fachbereiche Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) mit mindestens folgenden Fachbereichen: FB2 (Beleuchtung inkl. Verkabelung)
b) Aufgabe Baustellenchef (Bauleitender Monteur) oder Stellvertreter Baustellenchef (Bauleitender Monteur)
c) Neubau oder Sanierung von einer Beleuchtungsanlage
d) unter Verkehr
e) Tunnels länger als 2 km
f) Kontext der Nationalstrassen oder Hochleistungstrassen.
g) Investitionsvolumen (BSA-Bausumme der Referenz ≥ CHF 0,5 Mio.)
h) Die Referenz darf nicht älter als 10 Jahre sein.
i) Projekt abgeschlossen (Inbetriebnahme vor dem 01.01.2023)

EK3.2: Erfahrung Schlüsselperson:
Baustellenchef (Bauleitender Monteur)
a) Mehrjährige Erfahrung (> 5 Jahre) in der Funktion als Bauleitender Monteur
b) Deutschkenntnisse: minimale Niveauanforderung "C1"

EK4: Unterakkordanten
Maximal 70 % der Leistung darf durch Subunternehmen erbracht werden.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 25.08.2023  bis  05.10.2023
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Ja
Beschreibung der Durchführung eines Dialogs: Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbiete-rinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeits-bedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Keine vorbefassten Anbieter

4.6 Sonstige Angaben

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in Sprache(n) aufführen Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
4. Ausschluss: Angebote der Firma Sensor Elektronic GmbH, Adlikerstrasse 79, 8105 Regensdorf oder Angebote, an welchen sich die Sensor Elektronic GmbH in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung
6. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen in den Ausschreibungsunterlagen hat die deutsche Fassung Vorrang.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch)

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.