Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 26.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid AG,
zu Hdn. von
Katia Schmidlin, Bleichemattstrasse 31, 5001 Aarau,
5001
Aarau,
Schweiz,
E-Mail:
katia.schmidlin@swissgrid.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Art 21: Zusatzbeschaffung UW Bonaduz Stahlbauarbeiten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Stahlbauarbeiten – Herstellung, Lieferung und Montage Hochgerüste und Stützen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31321100 - Stromfreileitungen, | | 44212224 - Freileitungsmasten, | | 44212200 - Türme, Gittermasten, Derrickkräne und Leitungsmasten, | | 44212221 - Masten (für Leitungen), | | 44212222 - Elektrizitätsmasten, | | 44212226 - Strommasten, | | 44212250 - Masten, | | 44212263 - Gittermasten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Jörimann Stahl AG, Industriestrasse 5,
7402
Bonaduz,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'202'225.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Für den Umbau im Unterwerk Bonaduz (GR) erfolgte im Juni 2022 eine offene Ausschreibung für die Stahlbauarbeiten. Im Zuge der Ausführung hat sich herausgestellt, dass die ausgeschriebene technische Lösung mit nicht vorhersehbaren Risiken verbunden war, weshalb eine Alternativlösung ermittelt wurde. Die einhergehenden Zusatzleistungen müssen vom Lieferanten der Grundbeschaffung erbracht werden, weil nur dadurch die Kompatibilität (Berechnung der neuen Lösung, Garantie, Termine und Montageablauf, u. w.) mit den Leistungen der Grundbeschaffung gewährleistet ist. Ein Anbieterwechsel würde zu erheblichen Schwierigkeiten, Terminverzögerungen sowie Sicherheitsrisiken während der Montage und substanziellen Mehrkosten (intern und extern) führen. Folglich sind die Voraussetzungen für den Freihandtatbestand nach Art. 21. Abs. 2 lit. e BöB vorliegend gegeben.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 24.07.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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