Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 27.07.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastuktur, Projekte, Region West
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastuktur, Projekte, Leman 2030, I-AEP-LEM-LTR-SPJ,
zu Hdn. von
Michael Delli Gatti, Rue de la Gare de Triage 5,
1020
Renens,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 579 03 99,
E-Mail:
michael.delli_gatti@cff.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Programm Leman 2030, Bahnhof Vernier, Tiefbau und Kunstbauarbeiten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Tiefbau und Kunstbauarbeiten für den Bahnhof Vernier.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Rampini & Cie SA, route du Nant d'Avril 59,
1214
Vernier,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 8'501'946.40 ohne MWSt. Bemerkung: Nettobetrag des Zuschlags
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot des Zuschlagsempfängers ist insgesamt das günstigste und hat die meisten Punkte erhalten. Insbesondere das Zuschlagskriterium "Preis", bei dem der erfolgreiche Bieter das niedrigste Angebot abgegeben hat, ist ausschlaggebend.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 10.03.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1250655
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 26.07.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.4 Sonstige Angaben- Entgegen der irrtümlichen Angabe in der Ausschreibung unterliegt dieser Auftrag internationalen Abkommen und die Vergabe kann daher angefochten werden.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Be-schaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwal-tungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der be-schwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden ge-mäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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