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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1354063
28.07.2023|Projekt-ID 262412|Meldungsnummer 1354063|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 28.07.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stiftung Kliniken Valens Informatik
Beschaffungsstelle/Organisator: Stiftung Kliniken Valens
Informatik,  zu Hdn. von Beschaffung Informatik, Taminaplatz 1,  7317  Valens,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 511 19 19,  E-Mail:  beschaffung.informatik@kliniken-valens.ch,  URL www.kliniken-valens.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Stiftung Kliniken Valens
Informatik,  zu Hdn. von Beschaffung Informatik, Taminaplatz 1,  7317  Valens,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 511 19 19,  E-Mail:  beschaffung.informatik@kliniken-valens.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

11.08.2023

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 22.09.2023 Uhrzeit: 17:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Die Angebote sind vollständig ausgefüllt im verschlossenen Umschlag versehen mit der Aufschrift: «Angebot: Beschaffung von Microsoft Standardsoftware - nicht öffnen» einzureichen und müssen zur angegebenen Eingabefrist bei der Beschaffungsstelle vorliegen. Der Poststempel ist nicht massgebend.

1.5 Datum der Offertöffnung:

27.09.2023, Uhrzeit:  16:00, Ort:  Valens, Bemerkungen:  Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung von Microsoft Standardsoftware für die Stiftung Kliniken Valens

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung,
48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Rahmenvertrag für Microsoft Standardsoftware und Beratungsdienstleistungen

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Valens

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

36 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Die Kliniken Valens können den Rahmenvertrag um 36 Monate verlängern.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Preis  Gewichtung 75 % 
Leistungsfähigkeit  Gewichtung 25 % 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

36 Monate nach Vertragsunterzeichnung

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts.

3.5 Bietergemeinschaft

.

3.6 Subunternehmer

.

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.6 Sonstige Angaben

Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten. Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.