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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1354297
03.08.2023|Projekt-ID 262455|Meldungsnummer 1354297|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 03.08.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest Filiale Estavayer-le-Lac
Beschaffungsstelle/Organisator: Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest
Filiale Estavayer-le-Lac,  zu Hdn. von Gestion des projets, Place de la Gare 7,  1470  Estavayer-le-Lac,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 461 87 11,  Fax:  -,  E-Mail:  marchespublics.estavayer@astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Upn.1 Yverdon-Arrissoules-APR BSA phases MK jusqu'à mise en service

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71310000 - Technische Beratung und Konstruktionsberatung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: BG Ingénieurs Conseils SA, Avenue de Cour 61,  1007  Lausanne,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 343'663.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Der Auftrag wurde für einen Betrag von CHF 319'065.00 exkl. MWSt. an BG Ingénieurs Conseils SA

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Zuschlag gemäss dem Artikel (21 al.2 let.e) LMP

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 27.07.2023

4.4 Sonstige Angaben

Keine

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.