Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 04.08.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Abteilung Tiefbau, Entfelderstrasse 22,
5001
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
062 835 35 60,
E-Mail:
ausschreibungen.atb@ag.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Download aller Submissionsunterlagen und digitaler
Upload Angebot via folgendem Link: https://atb7.decisionadvisor.ch/login?code=58BeAYY5xovNuHKaFBRew/GgRfbmzzZyzj0pgcJg6XE%3D, weitere Infos siehe Begleitbrief,
5001
Aarau,
Schweiz,
E-Mail:
ausschreibungen.atb@ag.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen
- Bemerkungen: Fragen sind bis zum 18.08.2023 im ATB-Submissionstool "Decision Advisor" unter "Frageforum" in deutscher Sprache einzureichen.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 15.09.2023 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das Angebot wird komplett in elektronischer Form im ATB-Submissionstool "Decision Advisor" eingereicht. Auf eine Abgabe jeglicher Dokumente in Papierform wird verzichtet. Zugriff auf das ATB-Submissionstool "Decision Advisor" erhält der Anbieter über Publikation des Links auf simap.ch. Nach Anmeldung im Tool kann der Anbieter alle submissionsrelevanten Fragen beantworten und in einem letzten Schritt die erforderlichen Angebotsunterlagen hochladen.
Technischer Support für das ATB-Submissionstool "Decision Advisor" ist durch den Hersteller DV Bern AG wochentags von 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr gewährleistet.
Kontaktdaten DV Bern AG: Telefon 031 724 12 12 E-Mail support.eprocurement@dvbern.ch
1.5 Datum der Offertöffnung:- 19.09.2023
1.6 Art des Auftraggebers- Kanton
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Strassenmarkierungen Kreis I / II / III / IV, 2024 - 2028
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 640-100007-02-08
2.4 Aufteilung in Lose?-
Ja (ohne Spezifizierung)
Angebote sind möglich für:
alle Lose
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45233221 - Straßenmarkierungsarbeiten |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 111 - Regiearbeiten,
| | 125 - Temporäre Verkehrsführung,
| | 286 - Markierung auf Verkehrsflächen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Strassenmarkierungen für temporäre Verkehrsführung und Markierungen auf Verkehrsflächen.
2.7 Ort der Ausführung- Aargau
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.01.2024, Ende: 31.12.2024
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Möglichkeit um viermalige Verlängerung (gemäss Option)
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Es besteht die Option um eine viermalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 1 Jahr.
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Ja
- Bemerkungen: Angebot pro Los möglich
Aufgrund der saisonal bedingten Schwankungen zur benötigten Leistungsfähigkeit in Spitzenzeiten kann ein Anbieter den Zuschlag für max. 2 Lose erhalten. Die Lose werden in der Reihenfolge der Grösse vergeben, beginnend mit dem grössten/teuersten Los (entscheidend dafür sind die eingegangenen Angebotssummen). Somit kann es frühestens beim drittgrösstem Los bzw. anschliessend beim kleinsten Los aufgrund dieser «max. 2 Lose-Klausel» zu einer Verschiebung des Zuschlags kommen. Der Entscheid, welche Lose welchem Anbieter zugeordnet werden, erfolgt durch die erreichte Punktzahl in den Zuschlagskriterien.
3. Bedingungen3.5 Bietergemeinschaft- zugelassen
3.6 Subunternehmer- Zugelassen, sofern der Leistungsanteil aller Subakkordanten nicht höher als 20% ist.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Eine Referenz der Unternehmung für gleichartige Arbeiten auf Hauptverkehrsstrassen innerhalb der letzten 5 Jahre. Die Referenz muss mit dem ausgeschriebenen Projekt hinsichtlich des Objektcharakters (technische Verfahren, Bauvolumen, Komplexität, Organisationsstruktur, Terminprogramm etc.) vergleichbar sein.
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch,
oder
zu beziehen von folgender Adresse: Download aller Submissionsunterlagen und digitaler Upload Angebot via folgendem Link: https://atb7.decisionadvisor.ch/login?code=58BeAYY5xovNuHKaFBRew/GgRfbmzzZyzj0pgcJg6XE%3D, weitere Infos siehe Begleitbrief,
5001
Aarau,
Schweiz,
E-Mail:
ausschreibungen.atb@ag.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 04.08.2023
bis
15.09.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Der Begleitbrief und die Anleitung "Angebot einreichen" befindet sich auf www.simap.ch. Die restlichen Ausschreibungsunterlagen sind von der Plattform "Decision Advisor" herunterzuladen.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Keine
4.8 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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