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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1354871
11.08.2023|Projekt-ID 257523|Meldungsnummer 1354871|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 11.08.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Energie 360° AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Amt für Hochbauten,  zu Hdn. von AHB, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BAV 73009 Energie 360° AG
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Instandsetzung und Umbau
- BKP 271 Gipserarbeiten
- BKP 281.1 Fugenlose Bodenbeläge
- BKP 281.7 Bodenbeläge aus Holz
Beschaffungs-Nr 2811
Kurze Beschreibung: BKP 281.1 Fugenlose Bodenbeläge

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 2811 - Fugenlose Bodenbeläge

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Walo Bertschinger AG, Giessenstrasse 5,  8953  Dietikon 1,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 219'473.35 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 19.05.2023
Meldungsnummer 1336909

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 03.08.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Vergabeentscheid der Energie 360° AG, vertreten durch den Projektausschuss-Delegierten des Amts für Hochbauten

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.