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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1354945
14.08.2023|Projekt-ID 262699|Meldungsnummer 1354945|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 14.08.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baden AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Baden AG,  zu Hdn. von Daniel Leimgruber, Informatik,  5404  Baden,  Schweiz,  Telefon:  056 486 22 51,  E-Mail:  daniel.leimgruber@ksb.ch,  URL www.ksb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Telefonie System

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  32551200 - Telefonzentralen,
45314100 - Installation von Telefonzentralen,
45314120 - Installation von Telefonvermittlungszentralen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Sunrise GmbH,  815202  Glattpark (Opfikon),  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'415'733.79 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach Projektabbruch verbleibender Lieferant im Gesamtprojekt UCC (zwei Lose). Aufgrund Fertigstellungstermin Juli 2024 muss unverzüglich mit den Arbeiten begonnen werden. Der Lieferant verfügt über die notwendige Erfahrung und Ressourcen für das Vorhaben im vorgegebenen Zeitplan.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 18.07.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.