Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 04.08.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Luzerner Kantonsspital
Beschaffungsstelle/Organisator: Confirm AG,
zu Hdn. von
Christoph Wäspi, Rüdigerstrasse 15,
8045
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
christoph.waespi@confirmag.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- SKP 231.10 Mittelspannungsanlagen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Etappe 1
Im Neubau LU36 Kinderspital und Frauenklinik werden im 1. UG zwei neue Trafostationen erstellt. Diese werden in den Mittelspannungsring des Areals integriert und versorgen darüber den Neubau inkl. einige der angrenzenden bestehenden Gebäude mit Strom. Etappe 2 Um den geplanten Mehrbedarf der Sicherheitsstromversorgung auf dem Areal sicherzustellen, wird für den Ausbau ein neues Gebäude «Arealversorgung 3» im Nordwesten des Areals erstellt.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31682300 - Mittelspannungsanlagen, | | 45315500 - Mittelspannungsarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 2311 - Hoch- und Mittelspannungsanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Baumeler Leitungsbau AG, Dorfstrasse 43,
6035
Perlen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'770'912.00 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 05.04.2023
im Publikationsorgan: simap.ch; Kantonsblatt - Kanton Luzern
Meldungsnummer
1328991
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 27.06.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Kantonsgericht des Kantons Luzern, 4.Abteilung, Obergrundstrasse 46, 6002 Luzern, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat einen Antrag und dessen Begründung sowie die Unterschrift der Beschwerde führenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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