Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.08.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Feuerwehr beider Gerlafingen
Beschaffungsstelle/Organisator: Feuerwehr beider Gerlafingen,
zu Hdn. von
Oliver Portmann, Postfach 168,
4563
Gerlafingen,
Schweiz,
E-Mail:
kommando@gerlafingen.ch,
URL
http://www.fw-beider-gerlafingen.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Lieferung von einem Mehrzweckfahrzeug 4x2 Modell mit maximal 10 Tonnen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34144210 - Feuerwehrfahrzeuge |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Feumotech AG, Gerlafingenstrasse 31,
4565
Recherswil,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 266'617.00 ohne MWSt. Bemerkung: inkl. Optionen
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Aufgrund der Bewertung der Zuschlagskriterien und der daraus resultierenden, höchsten erreichten Punktzahl von 30.4 Punkten, geht der Zuschlag an das Angebot der Firma Feumotech AG, Recherswil zum Gesamtangebotsumme inkl. Optionen und 8.1% MwSt. von CHF 288'212.98
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 09.06.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch. Die elektronische Publikation ist massgebend. Die Mitteilung über den Zuschlag wird den Anbieterinnen und Anbietern über www.simap.ch mitgeteilt.
Meldungsnummer
1333933
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 09.08.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Publikation beim Kantonalen Verwaltungsgericht, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftliche Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten; die Beweismittel sind anzugeben. Fehlen diese Erfordernisse, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.
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