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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1355905
10.08.2023|Projekt-ID 262959|Meldungsnummer 1355905|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 10.08.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bedag Informatik AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Bedag Informatik AG, Engehaldenstrasse 12,  3012  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung@bedag.ch,  URL www.bedag.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Hardware Wartungs- und Supportvertrag für IBM z-Systeme
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die Hardware Wartung und Support der IBM z-Rechner läuft nun nach der Phase der Prepaid-Maintenance am 15.10.2023 ab. Die Wartungsvereinbarung soll für die nächsten 3 Jahre und 2 Monate weitergeführt werden, um die SLAs sicherstellen zu können.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [1] Instandhaltung und Reparatur

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  50312110 - Wartung von Zentralrechnern

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: IBM Schweiz AG, Vulkanstrasse 106,  8010  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'248'649.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Gründe für die freihändige Vergabe sind folgende:
Gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c IVöB 2019 kann der Auftraggeber einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist: Aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Alternative.
Diese Voraussetzung ist hier aus den folgenden Gründen erfüllt:
Es ist keine angemessene Alternative bekannt, die alle Wartungsfälle abdeckt (Dienstleistungen, Ersatzteile etc.). Der Wartungsvertrag soll daher direkt mit dem Hersteller geschlossen werden, da er am besten das Knowhow über sein Produkt sicherstellen und ggf. Ersatzteile liefern kann.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 09.08.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kanton Bern, Generalsekretariat, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.