Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 10.08.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bedag Informatik AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Bedag Informatik AG, Engehaldenstrasse 12,
3012
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung@bedag.ch,
URL
www.bedag.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Hardware Wartungs- und Supportvertrag für IBM z-Systeme
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Hardware Wartung und Support der IBM z-Rechner läuft nun nach der Phase der Prepaid-Maintenance am 15.10.2023 ab. Die Wartungsvereinbarung soll für die nächsten 3 Jahre und 2 Monate weitergeführt werden, um die SLAs sicherstellen zu können.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[1] Instandhaltung und Reparatur
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 50312110 - Wartung von Zentralrechnern |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: IBM Schweiz AG, Vulkanstrasse 106,
8010
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'248'649.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Gründe für die freihändige Vergabe sind folgende:
Gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c IVöB 2019 kann der Auftraggeber einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist: Aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Alternative. Diese Voraussetzung ist hier aus den folgenden Gründen erfüllt: Es ist keine angemessene Alternative bekannt, die alle Wartungsfälle abdeckt (Dienstleistungen, Ersatzteile etc.). Der Wartungsvertrag soll daher direkt mit dem Hersteller geschlossen werden, da er am besten das Knowhow über sein Produkt sicherstellen und ggf. Ersatzteile liefern kann.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 09.08.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kanton Bern, Generalsekretariat, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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