Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 10.08.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: I-AEP-PJM-RWT-T2,
zu Hdn. von
Damien Luce, Rue de la Gare de Triage 5,
1020
Renens,
Schweiz,
Telefon:
ohne Angaben,
Fax:
ohne Angaben,
E-Mail:
damien.luce@sbb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 22.08.2023
- Bemerkungen: LFragen zur Ausschreibung müssen schriftlich im Forum auf der Website www.simap.ch gestellt werden. Die Antworten auf die Fragen werden allen Bietern zur Verfügung gestellt (ohne Angabe der Herkunft). Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 25.09.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das Angebot muss mithilfe der Formulare (Teil C und F der Ausschreibungsunterlagen) eingereicht werden. Die zusätzlich einzureichenden Unterlagen sind in Teil F1Angebot dieser Ausschreibungsunterlagen beschrieben.
Die Angebote müssen in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) abgefasst und auf CHF lauten. Die vollständigen, datierten und unterzeichneten Ausschreibungsunterlagen mit allen Anhängen müssen elektronisch auf SharePoint SBB im PDF-Format eingereicht werden. Um gültig zu sein, muss das Angebot handschriftlich oder mit einer elektronischen Signatur (von der SBB festgelegt : PDF-Stempel).
Zusammenfassung der Schritte zur Einreichung von Angeboten : 1) Senden Sie eine E-Mail-Adresse des Bieters zur Einreichung seines Angebots an frederic.maulat@sbb.ch mit einer Kopie an damien.luce@sbb.ch . Einsendeschluss für die E-Mail-Adresse : 11.09.2023. 2) Gewährung des Zugriffsrechts auf SharePoint durch die SBB. 3) Bestätigung der Genehmigung durch den Bieter. Der Erhalt der E-Mail muss vom Bieter bestätigt werden. 4) Einreichung des Angebots auf SBB SharePoint durch den Bieter.
Der Zugang wird nur für die eingereichte E-Mail-Adresse gewährt. Bei Zugangsproblemen wenden Sie sich bitte umgehend an frederic.maulat@sbb.ch mit einer Kopie an damien.luce@sbb.c Gültigkeit des Angebots Die Gültigkeit des Angebots beträgt 12 Monate ab dem Tag, an dem die Frist für den Eingang der Angebote abläuft. Der Bieter wird nicht für sein Angebot entschädigt.
Formale Anforderungen Es gilt das Datum der Einreichung auf der angegebenen elektronischen Plattform. Angebote können nicht persönlich eingereicht werden und werden nicht vor Ort angenommen. Eine E-Mail, die die Einreichung des Angebots bestätigt, muss an frederic.maulat@sbb.ch mit einer Kopie an damien.luce@sbb.ch geschickt werden.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 26.09.2023, Bemerkungen:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- 1160060, Ersatz der Brücke am Col des Roches - Strecke Chambrelien - Le Locle - Frontière
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 1160060
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Neue Brücke aus Stahlbeton, neue Dämme und Abriss der bestehenden Brücke.
2.7 Ort der Ausführung- Die Brücke Col des Roches, befindet sich auf der Linie 224 Chambrelien - Le Locle-Frontière bei km 38.455.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 20 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: mesures d’accélération sur demande du maître d’ouvrage
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Gemäß den Bedingungen der Ausschreibung
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- 20 Monate nach Vertragsunterzeichnung
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäß den Ausschreibungsunterlagen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäß den Ausschreibungsunterlagen.
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäß den Ausschreibungsunterlagen.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Gemäß den Ausschreibungsunterlagen.
3.5 Bietergemeinschaft- Die Mitglieder einer Bevollmächtigtengemeinschaft bilden eine einfache Gesellschaft und müssen die Leitung der Gesellschaft einem Unternehmen übertragen. Sie haften solidarisch. Die Zusammensetzung einer Auftraggebergemeinschaft darf nach der Abgabe der Angebote bis zum Zuschlag nicht mehr geändert werden.
Jeder Bieter kann allein oder zusammen mit anderen Unternehmen in einer Bietergemeinschaft ein Angebot einreichen ; die Bewerbung eines Unternehmens als Mitglied einer Gemeinschaft in mehr als einer Vertretungsgemeinschaft ist nicht zulässig.
Ein Unternehmen kann entweder Teil einer Gemeinschaft von Bevollmächtigten sein oder als Subunternehmen teilnehmen.
Arbeitsgemeinschaften sind zudem verpflichtet: ein eigenes Konto eröffnen, auf das die SBB AG ihre Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung leisten kann. Wenn möglich, sollten die Bezeichnung und die Nummer des Kontos bereits im Angebot oder spätestens vor Abschluss des Vertrags angegeben werden. bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Abteilung Mehrwertsteuer, eine eigene Mehrwertsteuer-Nr. beantragen. Die SBB AG verlangt die Bestätigung der Registrierung des Konsortiums im Register der Steuerzahler und die Mitteilung der USt-IdNr. innerhalb eines Monats nach Vertragsunterzeichnung.
Bei Nichtlieferung der geforderten Nachweise / Daten und einem daraus resultierenden Zahlungsverzug gehen etwaige Skontoverluste zu Lasten des Bieters.
3.6 Subunternehmer- sind zugelassen
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Q1:Ausreichende Fähigkeit, den Auftrag auszuführen Q2: Ausreichende Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
J1Referenzprojekte, die die Punkte J1.1 bis J1.4 abdecken. Die Referenzprojekte müssen Aufgaben, Komplexität und technisches Niveau aufweisen, die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein. Stammt die geforderte Referenz von einem Unterauftragnehmer, muss der Bieter eine Bestätigung des Unterauftragnehmers beifügen, dass dieser die Leistungen im Falle eines Zuschlags ausführen wird. J1.1Brücke aus Stahlbeton 1 Referenz für ein Bauwerk, das nicht älter als 15 Jahre ist Die Referenz darf nicht von einem Subunternehmer stammen. J1.2Bauwerk, das unter Eisenbahnbetriebsbedingungen errichtet wurde 1 Referenz unter 15 Jahren Die Referenz darf nicht von einer Subunternehmerin stammen. J1.3Kunstwerk über einer in Betrieb befindlichen Kantonsstraße oder Autobahn 1 Referenz weniger als 15 Jahre alt. Die Referenz darf nicht von einer Subunternehmerin stammen. J1.4Verrohrte Bohrpfahlgründung mit einer Länge von mehr als 20 m 1 Referenz, die jünger als 15 Jahre ist. Die Referenz kann von einer Subunternehmerin stammen. Die gleiche Referenz kann zur Erfüllung mehrerer Eignungskriterien angegeben werden (J1.1 bis J1.4).
J2Kopie des Zertifikats des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 und des Umweltmanagementsystems nach ISO 14 001 oder eine Beschreibung des eigenen Systems, falls dieses nicht zertifiziert ist. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten
:
CHF 0.00
Zahlungsbedingungen: Gebührenfrei für Ausschreibungsunterlagen
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Französisch
- Bemerkungen: Im Rahmen dieser Ausschreibung sind die Veröffentlichungen der SBB auf www.simap.ch in deutscher und französischer Sprache und die Ausschreibungsunterlagen nur in französischer Sprache (Amtssprache des Ortes, an dem der Bau geplant ist).
Die Bieter sind berechtigt, ihr Angebot und ihre Fragen ganz oder teilweise in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) einzureichen. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Sprachversionen der Veröffentlichungen des SBB sind die Veröffentlichungen in französischer Sprache maßgebend. Die Verfahrenssprache (z.B. für Antworten in der Fragerunde und im Rahmen der Bereinigungen) ist Französisch. Die Ansprechpartner des Beauftragten bei der SBB oder bei Drittparteien müssen Französisch als Projektsprache fliessend sprechen und alle Projektdokumente (Berichte, Pläne, Submissionen, Zwischenberichte usw.) sowie die gesamte Projektkorrespondenz müssen in einwandfreiem Französisch abgefasst sein.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 10.08.2023
bis
25.09.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Französisch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- aucun
4.3 Begehungen- Die Projektleitung der SBB AG plant keine Ortsbesichtigung, sondern eine Projektpräsentation in Teams am 15.08.2023 von 15.30 bis 16.30 Uhr
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- keine
4.6 Sonstige Angaben- Die SBB kann nur Angebote von Bietern aus der Schweiz / EU / EFTA oder dem Vereinigten Königreich annehmen
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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