Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 06.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Nord, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
MP-120093 N02 Tunnel Belchen Zweite Instandsetzung (BZI) - Los 101, VoMa, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 24.10.2023
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 03.11.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 24.10.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 28.11.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg: A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:- 05.12.2023, Bemerkungen:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- N02 Tunnel Belchen Zweite Instandsetzung (BZI) - Los 101 VoMa Bau Röhre MIT
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- MP-120093
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Das Los 101 umfasst die Ausführung vorgezogener Massnahmen in der Tunnelröhre Mitte (MIT). Dazu gehören insbesondere Instandsetzungsmassnahmen an der Zwischendecke und am Kalottengewölbe sowie Ausbruch, Sicherung und Verkleidung von Querverbindungen (bzw. von Teilen davon).
2.7 Ort der Ausführung- Nationalstrasse N02 in Eptingen und Hägendorf. Kanton Solothurn und Basel-Landschaft, Schweiz
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 04.03.2023, Ende: 30.06.2026
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Dieser Auftrag kann verlängert werden: Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- ZK1 - Qualität des Anbieters, Erfahrung der Schlüsselperson; Schlüsselperson Baustellenchef/in (Referenz und CV): Für die Schlüsselperson ist ein Referenzprojekt und der Lebenslauf abzugeben. Für die Anforderungen an das Referenzprojekt gelten die Vorgaben gemäss EK3.
Gewichtung 10%
ZK2 - Qualität/Plausibilität des Angebots; unterteilt in ZK2.1 – Bauprogramm: Angabe und Erläuterung der folgenden Themen: -Darstellung des Bauablaufs in einem Weg-Zeit-Bauprogramm. -Aufzeigen der bauzeitrelevanten Abläufe unter Einhaltung der Meilensteine und Übergaben an Dritte, -Aufzeigen der Abhängigkeiten und Schnittstellen der Meilensteine, -Aufzeigen des zeitkritischen Weges. -Angabe des Schichtmodells.
Gewichtung 5% - ZK2.2 Technischer Bericht: Angabe und Erläuterung der folgenden Themen: -Installationskonzept inkl. Angabe zur Ver- und Entsorgung der Baustelle und Abgabe des Installationsplans. -Bauablauf des Baus der Zwischendecke. -Bauablauf zur Instandsetzung des Kalottengewölbes. -Bauablauf des Ausbruchs und der Sicherung der Querverbindungen QV.02 und QV.06.
Gewichtung 5% - ZK2.3 Baustellenorganisation; Angabe und Erläuterung der folgenden Themen: -Organigramm der Baustelle (inkl. Nennung Schlüsselpersonal sowie Projektleiter, Sicherheits- und QM-Beauftragter, Bauführer, Poliere). Stellvertreter für alle Funktionen. -Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept, Notfallkonzept.
Gewichtung 5% - ZK2.4 Risikoanalyse: Angabe und Erläuterung der folgenden Themen: -Analyse der projektspezifischen Risiken (Chancen und Gefahren), maximal 10 Risiken, davon mindestens 2 Chancen. -Bewertung und Ableitung von projektbezogenen und machbaren Gegensteuerungsmassnahmen je Gefahr.
Gewichtung 5% ZK3 - Preis
Gewichtung 70% Erläuterungen:
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Preisbewertung Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. (wenn oben Nein) Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 02.05.2024 und Ende 13.02.2026
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde
3.3 Zahlungsbedingungen- 45 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt.
Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten. Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „0“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden. Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein. Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Firmenerfahrung/Referenz EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit EK3: Schlüsselperson, Referenz EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselperson EK5: Unterakkordanten
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu EK1: Firmenerfahrung, Referenz Eine vergleichbare Referenz: Bei der Beurteilung der Eignung, wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt: a) Art der Infrastruktur: Autobahn/Nationalstrasse, Kantonsstrasse; b) Art des Werkes: Instandsetzung eines Tunnels mit einer Ausbruchbreite von mindestens 9 m und einer Länge von mindestens 100 m; c) Vertragssumme des Referenzprojektes in der Höhe von mindestens CHF 5 Mio. exkl. MwSt.; d) Die Ausführung des Referenzprojektes muss abgeschlossen sein. Im Fall einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) kann die Referenz auch von einem einzelnen ARGE-Mitglied sein. Die von einer Firma oder von einem ARGE-Mitglied einer vorhergehenden ARGE dargelegte Referenz ist nur gültig, wenn die gleiche Firma bzw. das einzelne ARGE-Mitglied die in der Ausschreibung verlangten Arbeiten tatsächlich ausgeführt hat.
Zu EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Bestätigung, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahre 2020 und 2021 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes der Angebotssumme beträgt. Nach Offerteingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungs-nachweise/Bestätigungen, allesamt nicht älter als 3 Monate: -Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug, -Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV, -Bestätigung UVG-Versicherer, -Bestätigung Steuerverwaltung, -Versicherungsnachweise.
Zu EK3: Schlüsselperson, Referenz Eine vergleichbare Referenz der Schlüsselperson: Als Schlüsselpersonen für die Einhaltung des Eignungskriteriums gilt die Person, welche im Projekt die Funktionen Baustellenchef/in bzw. Stv. Baustellenchef/in ausübt. Bei der Beurteilung der Eignung, wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt: a) Art der Infrastruktur: Autobahn/Nationalstrasse, Kantonsstrasse; b) Art des Werkes: Instandsetzung eines Tunnels mit einer Ausbruchbreite von mindestens 9 m und einer Länge von mindestens 100 m; c) Vertragssumme des Referenzprojektes in der Höhe von mindestens CHF 5 Mio. exkl. MwSt.; d) Die Ausführung des Referenzprojektes muss abgeschlossen sein. e) Die Schlüsselperson hat Deutsch als Muttersprache respektive mind. B2 als Sprachkompetenz gemäss gemeinsamem europäischen Referenzrahmen für Sprachen (CEFR) nachzuweisen. Der Bauherr behält sich vor, die sprachlichen Kompetenzen der Kandidaten zu überprüfen.
Zu EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselperson Bestätigung, dass die Mindestverfügbarkeit für Baustellenchef/in 80% während der Zeit gemäss Ziffer 2.13 beträgt.
Zu EK5: Unterakkordanten Bestätigung/Nachweis, dass die Leistungen der Subunternehmer maximal 50% der Angebotssumme exkl. MwSt. betragen.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 365 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 06.10.2023
bis
28.11.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Begehungen- Anbieterinnen und Anbietern wird empfohlen an der örtlichen Begehung teilzunehmen: 17.10.2023, 10:00 – 12:00 Uhr, Treffpunkt: Westlicher Installationsplatz am Portal Süd (Hägendorf).
Vor Ort werden keine Fragen beantwortet
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Es sind keine Vorbefassungen vorhanden.
4.6 Sonstige Angaben- 1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch)
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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