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06.10.2023|Projekt-ID 263004|Meldungsnummer 1356111|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 06.10.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von Projektmanagement Nord, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  zofingen@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von MP-120093 N02 Tunnel Belchen Zweite Instandsetzung (BZI) - Los 101, VoMa, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  beschaffung.zofingen@astra.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

24.10.2023
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 03.11.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 24.10.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 28.11.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

05.12.2023, Bemerkungen:  Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

N02 Tunnel Belchen Zweite Instandsetzung (BZI) - Los 101 VoMa Bau Röhre MIT

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

MP-120093

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Das Los 101 umfasst die Ausführung vorgezogener Massnahmen in der Tunnelröhre Mitte (MIT). Dazu gehören insbesondere Instandsetzungsmassnahmen an der Zwischendecke und am Kalottengewölbe sowie Ausbruch, Sicherung und Verkleidung von Querverbindungen (bzw. von Teilen davon).

2.7 Ort der Ausführung

Nationalstrasse N02 in Eptingen und Hägendorf. Kanton Solothurn und Basel-Landschaft, Schweiz

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 04.03.2023, Ende: 30.06.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Dieser Auftrag kann verlängert werden: Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

ZK1 - Qualität des Anbieters, Erfahrung der Schlüsselperson; Schlüsselperson Baustellenchef/in (Referenz und CV): Für die Schlüsselperson ist ein Referenzprojekt und der Lebenslauf abzugeben. Für die Anforderungen an das Referenzprojekt gelten die Vorgaben gemäss EK3.  Gewichtung 10% 
ZK2 - Qualität/Plausibilität des Angebots; unterteilt in ZK2.1 – Bauprogramm: Angabe und Erläuterung der folgenden Themen: -Darstellung des Bauablaufs in einem Weg-Zeit-Bauprogramm. -Aufzeigen der bauzeitrelevanten Abläufe unter Einhaltung der Meilensteine und Übergaben an Dritte, -Aufzeigen der Abhängigkeiten und Schnittstellen der Meilensteine, -Aufzeigen des zeitkritischen Weges. -Angabe des Schichtmodells.  Gewichtung 5% 
- ZK2.2 Technischer Bericht: Angabe und Erläuterung der folgenden Themen: -Installationskonzept inkl. Angabe zur Ver- und Entsorgung der Baustelle und Abgabe des Installationsplans. -Bauablauf des Baus der Zwischendecke. -Bauablauf zur Instandsetzung des Kalottengewölbes. -Bauablauf des Ausbruchs und der Sicherung der Querverbindungen QV.02 und QV.06.  Gewichtung 5% 
- ZK2.3 Baustellenorganisation; Angabe und Erläuterung der folgenden Themen: -Organigramm der Baustelle (inkl. Nennung Schlüsselpersonal sowie Projektleiter, Sicherheits- und QM-Beauftragter, Bauführer, Poliere). Stellvertreter für alle Funktionen. -Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept, Notfallkonzept.  Gewichtung 5% 
- ZK2.4 Risikoanalyse: Angabe und Erläuterung der folgenden Themen: -Analyse der projektspezifischen Risiken (Chancen und Gefahren), maximal 10 Risiken, davon mindestens 2 Chancen. -Bewertung und Ableitung von projektbezogenen und machbaren Gegensteuerungsmassnahmen je Gefahr.  Gewichtung 5% 
ZK3 - Preis  Gewichtung 70% 
Erläuterungen:  Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.

Preisbewertung
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. (wenn oben Nein) Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 02.05.2024 und Ende 13.02.2026

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde

3.3 Zahlungsbedingungen

45 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt.
Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter:
http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.

Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „0“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein.
Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Firmenerfahrung/Referenz
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Schlüsselperson, Referenz
EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselperson
EK5: Unterakkordanten

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1: Firmenerfahrung, Referenz
Eine vergleichbare Referenz: Bei der Beurteilung der Eignung, wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt:
a) Art der Infrastruktur: Autobahn/Nationalstrasse, Kantonsstrasse;
b) Art des Werkes: Instandsetzung eines Tunnels mit einer Ausbruchbreite von mindestens 9 m und einer Länge von mindestens 100 m;
c) Vertragssumme des Referenzprojektes in der Höhe von mindestens CHF 5 Mio. exkl. MwSt.;
d) Die Ausführung des Referenzprojektes muss abgeschlossen sein.
Im Fall einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) kann die Referenz auch von einem einzelnen ARGE-Mitglied sein. Die von einer Firma oder von einem ARGE-Mitglied einer vorhergehenden ARGE dargelegte Referenz ist nur gültig, wenn die gleiche Firma bzw. das einzelne ARGE-Mitglied die in der Ausschreibung verlangten Arbeiten tatsächlich ausgeführt hat.

Zu EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bestätigung, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahre 2020 und 2021 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes der Angebotssumme beträgt.
Nach Offerteingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungs-nachweise/Bestätigungen, allesamt nicht älter als 3 Monate:
-Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug,
-Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV,
-Bestätigung UVG-Versicherer,
-Bestätigung Steuerverwaltung,
-Versicherungsnachweise.

Zu EK3: Schlüsselperson, Referenz
Eine vergleichbare Referenz der Schlüsselperson: Als Schlüsselpersonen für die Einhaltung des Eignungskriteriums gilt die Person, welche im Projekt die Funktionen Baustellenchef/in bzw. Stv. Baustellenchef/in ausübt. Bei der Beurteilung der Eignung, wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt:
a) Art der Infrastruktur: Autobahn/Nationalstrasse, Kantonsstrasse;
b) Art des Werkes: Instandsetzung eines Tunnels mit einer Ausbruchbreite von mindestens 9 m und einer Länge von mindestens 100 m;
c) Vertragssumme des Referenzprojektes in der Höhe von mindestens CHF 5 Mio. exkl. MwSt.;
d) Die Ausführung des Referenzprojektes muss abgeschlossen sein.
e) Die Schlüsselperson hat Deutsch als Muttersprache respektive mind. B2 als Sprachkompetenz gemäss gemeinsamem europäischen Referenzrahmen für Sprachen (CEFR) nachzuweisen. Der Bauherr behält sich vor, die sprachlichen Kompetenzen der Kandidaten zu überprüfen.

Zu EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselperson
Bestätigung, dass die Mindestverfügbarkeit für Baustellenchef/in 80% während der Zeit gemäss Ziffer 2.13 beträgt.

Zu EK5: Unterakkordanten
Bestätigung/Nachweis, dass die Leistungen der Subunternehmer maximal 50% der Angebotssumme exkl. MwSt. betragen.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

365 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 06.10.2023  bis  28.11.2023
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

4.3 Begehungen

Anbieterinnen und Anbietern wird empfohlen an der örtlichen Begehung teilzunehmen: 17.10.2023, 10:00 – 12:00 Uhr, Treffpunkt: Westlicher Installationsplatz am Portal Süd (Hägendorf).
Vor Ort werden keine Fragen beantwortet

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Es sind keine Vorbefassungen vorhanden.

4.6 Sonstige Angaben

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch)

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.