Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 10.08.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich Informatikdienste, Binzmühlestrasse 130,
8092
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
gatt-wto@id.ethz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Digitale Therapie für Forschung und Lehre
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Softwareplattform zur Entwicklung und Betrieb von sicheren und skalierbaren hybriden digitalen Therapien für Forschung und Lehre
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Pathmate Technologies AG,
8005
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 152'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Grundauftrag bestehend aus Setup und Wartung sowie Betrieb in 2 Projekten über 4 Jahre hinweg vom 1.9.2023 bis 31.8.2027
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss Art. 21, Abs. 2, Lit c BöB
Andere Anbieter haben weder unsere Digitalen Biomarker noch die Interventionslogik implementiert, die wir in den letzten 10 Jahren auf Basis des MobileCoach entwickelt haben. Diese müssten bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter nachgeholt werden und würden ein grosses zusätzliches Investment erfordern (Investitionsschutz, Schutz vor kostenintensivem Knowkow-Transfer und Zeitverlust).
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 08.08.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
|