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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1356211
18.08.2023|Projekt-ID 257357|Meldungsnummer 1356211|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 18.08.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Klima, Worblentalstrasse 68, Ittigen, CH-3003 Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Klima,  zu Hdn. von Projekt simap-Nr. 257357 - LULUCF-Berichterstattung - WTO, bitte nicht öffnen., Worblentalstrasse 68, Ittigen,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  ----,  Fax:  ----,  E-Mail:  climatereporting@bafu.admin.ch,  URL www.bafu.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

LULUCF-Berichterstattung: Erarbeitung und Dokumentation des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) im nationalen Treibhausgasinventar
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die Schweiz erstellt unter dem Übereinkommen von Paris jährlich ein Treibhausgasinventar. Das Inventar besteht aus den Emissions- und Entzugsdaten und einem umfassenden, erläuternden Methodenbericht. Im Rahmen der nationalen Klimapolitik dient das Inventar zur Überprüfung des Reduktionsziels nach Artikel 3 des CO2-Gesetzes (CO2-Verordnung Art. 131). Der Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) stellt einen Teil des Treibhausgasinventars dar. Er unterliegt den methodischen Richtlinien der UNFCCC und des IPCC und folgt dem Qualitätsprinzip einer kontinuierlichen Verbesserung. Mit dieser Ausschreibung sollen Erarbeitung und Dokumentation des Sektors für die kommenden Jahre sichergestellt werden.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90720000 - Umweltschutz

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Meteotest AG, Fabrikstrasse 14,  3012  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 913'750.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Grundauftrag CHF 603'500.00 exkl. MWST / Option CHF 310'250.00 exkl. MWST

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Vorteilhaftestes Angebot gemäss objektiver, einheitlicher und nachvollziehbarer Evaluation der Eignungs- und Zuschlagskriterien (laut Evaluationsbericht Erfahrung, Preis, Leistung, etc.).

Artikel 40 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1).

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 15.05.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1336115

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 16.08.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.4 Sonstige Angaben

Die Offerte der Anbieterin ging fristgerecht ein.

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes und die Verfügbarkeit der Kredite sowie die Bewilligung der Kredite durch die eidg. Räte.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Die optionalen Leistungen sind nicht im Grundauftrag enthalten. Für die Ziehung der optionalen Leistungen ist ein neuer Vertrag zu erstellen.

Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Text ist die deutsche Version die massgebliche.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.